: Außenamt schweigt zu Lösegeldzahlungen
Kein Kommentar zu angeblichem Lösegeldfund nach Freilassung Osthoffs. Ermittlungen laufen gegen unbekannt
BERLIN dpa ■ Das Auswärtige Amt tut nichts, um Spekulationen über eine Lösegeldzahlung für die Freilassung von Susanne Osthoff zu beenden. Die Regierung lehnte gestern jegliche Stellungnahme dazu ab. Sie äußerte sich auch nicht zu dem Focus-Bericht, wonach Botschaftsmitarbeiter Dollarscheine bei der im Irak entführten Archäologin gesehen haben sollen. Außenamtssprecher Martin Jäger sagte dazu „ganz allgemein und abstrakt“: Es gehöre grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Mitarbeiter von deutschen Botschaften, Beweismittel für polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren sicherzustellen.
Laut stern.de sind Außenamt und BKA über die Medienberichte verwundert. Osthoff habe weder das Geld noch dessen Herkunft verheimlicht, erklärten die mit dem Fall betrauten Ermittler und Diplomaten. Ein Diplomat habe die Verdachtsvorwürfe als „ehrabschneidend“ bezeichnet. Es habe keinerlei Indizien für eine Verstrickung Osthoffs in ihre Entführung gegeben. Wäre ein „Restverdacht“ geblieben, hätte man sie kaum „in Dubai ihrer Wege ziehen lassen“, zitiert stern.de einen Ermittler: „Aber da war nichts, absolut nichts.“ Osthoff hatte erklärt, sie habe bei der Entführung 2.668 Dollar bei sich geführt, um Handwerkerrechnungen zu begleichen. Diesen Betrag hätten ihr die Entführer abgenommen, und sie habe es bei der Freilassung zurückverlangt. Ein Sicherheitsbeamter sagte der Süddeutschen Zeitung: „Vielleicht wollten sie (die Kidnapper) dann vor der Freilassung dieses Geld zurückgeben und haben nur in die falsche Kasse gegriffen.“
Offiziell zahlte Deutschland kein Lösegeld für Osthoff. Nach Medienberichten sollen aber mehrere Millionen Dollar geflossen sein. Jäger sagte: „Die Kanzlerin wie auch der Außenminister haben darauf hingewiesen, dass Deutschland grundsätzlich nicht erpressbar ist.“ Auch vor dem Hintergrund des vom Generalbundesanwalt wegen der Geiselnahme eingeleiteten Ermittlungsverfahrens würden die neuen Presseberichte nicht kommentiert. Er betonte, das Verfahren richte sich nicht gegen Osthoff, sondern gegen unbekannt. Jäger sagte: „Die Bundesregierung wird dort vertraulich im Bundestag berichten, wo es gewünscht wird.“