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Archiv-Artikel

Das Rote Kreuz mit den Frauen

Beim Roten Kreuz-Krankenhaus sind die Krankenschwestern in einer „Schwesternschaft“ angestellt – dafür kriegen sie weniger Lohn. Die Arbeitssenatorin sieht darin keine Frauen-Diskriminierung

Von abe

Bremen taz ■ Sie machen die gleiche Arbeit – doch die einen kriegen Urlaubsgeld und weitere Zuschläge, die anderen nicht. Mit jeder Gehaltsabrechnung wird den einen vier Prozent vom Grundgehalt abgezogen, den anderen nicht. Die einen sind Frauen, die anderen nicht.

Die Ungleichbehandlung der Pflegekräfte am Roten Kreuz Krankenhaus (RKK) resultiert aus einem über vierzig Jahre alten „Gestellungsvertrag“. Der besagt, dass der Verein der Bremischen Schwesternschaft das weibliche Pflegepersonal stellt. Bevor also eine Krankenschwester einen Job am RKK bekommt, muss die Schwesternschaft zustimmen und die Bewerberin Mitglied im Verein werden – was sie besagte vier Prozent des Grundgehaltes kostet.

In einer kleinen Anfrage wollten die Grünen nun wissen, ob es sich dabei um Diskriminierung von Frauen handelt. „Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften werden nicht umgangen“, befand die zuständige Senatorin Karin Röpke in ihrer Antwort. Denn Pfleger und Schwestern seien ja nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Die Sozialsenatorin kündigte aber an, sie wolle sich weiter mit dem Fall befassen.

Irmgard Washausen vom Schwesternbeirat, der Mitarbeitervertretung der Schwesternschaft, hat keine Probleme mit dem gegenwärtigen Arrangement. Sie fühlt sich weder finanziell noch rechtlich schlechter gestellt als ihre männlichen Kollegen. Aber sie hat auch so lange nicht mehr auf ihre Gehaltsabrechnung geschaut, dass sie sich nicht erinnert, wie hoch ihr Zwangsbeitrag an die Schwesternschaft eigentlich ist.

Ganz anders sieht das Malte Jordan, Betriebsratsvorsitzender im RKK. Er beobachtet „großen Unfrieden“ aufgrund des Gestellungsvertrages. Die Schwestern seien ohne arbeitsrechtliche Vertretung. Er selbst ist für sie nicht zuständig, und der Schwesternbeirat hat deutlich geringere Befugnisse als ein Betriebsrat. Wie die Oberin der Schwestern, Irmgard Menger bestätigt, hat der Beirat keine Zustimmungspflicht bei Kündigungen und Versetzungen innerhalb der Schwesternschaft.

Nach Plänen der Geschäftsführung soll der Gestellungsvertrag in nächster Zeit überarbeitet werden. „Es gibt Überlegungen, auch die Männer bei der Schwesternschaft anzustellen“, weiß Malte Jordan. Irmgard Menges räumt ein, dass eine Öffnung des Vereins für Männer erwogen wird. Dann könne auch niemand sagen, bei ihnen würden Männer diskriminiert. abe