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Archiv-Artikel

VORWURF BILANZFÄLSCHUNG GEGEN LANDOWSKY Kammergericht lehnt Verfahren mangels Tatverdacht ab

Gegen den früheren CDU-Politiker Klaus Landowsky und weitere Exmanager der Berliner Bankgesellschaft wird es keinen Prozess wegen Bilanzfälschung geben. Das Kammergericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdacht abgelehnt und damit eine gleichlautende Entscheidung des Landgerichts vom März 2008 bestätigt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Die Anklage hatte Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern der Immobiliengesellschaft IBG, einer Tochter der Bankgesellschaft, unrichtige Angaben in zwei Jahresabschlüssen vorgeworfen. Auch der Abschlussprüfer und seine Gehilfen waren angeklagt worden.

Das Kammergericht vertrat jetzt die Auffassung, die Anklage begründe keinen hinreichenden Tatverdacht, weil die darin beschriebene Art der Bilanzierung nach den zum Tatzeitpunkt geltenden Vorschriften objektiv keinen Straftatbestand erfüllt habe (Az.: 2 AR 67/03 1 Ws 212/08 (526) 2 StB Js 3/03 KLs (2/05)).

In einem ersten großen Strafprozess war Landowsky 2007 zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Seit Juni 2009 sitzt er erneut wegen Untreue auf der Anklagebank im Landgericht. (dpa)