: Schluss mit Piercings, Zöpfen und Tatoos
Das Bundesinnenministerin will das Erscheinungsbild der Polizisten genau regeln. Doch die Beamten wehren sich
BERLIN taz ■ Geht es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums (BMI), sitzen in der „Grünen Minna“ künftig nur noch graue Mäuse. Es soll Schluss sein mit Piercings in der Zunge, mit Tätowierungen, buntgefärbten Haaren, Lagerfeld-Zöpfen oder Dreitagebärten.
Die 30.000 BeamtInnen der Bundespolizei stünden als Repräsentanten des Staates „besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit“, heißt es in einem Erlass zum Erscheinungsbild von Polizeibeamten, der ursprünglich heute in Kraft treten sollte. Doch daraus wird erst einmal nichts, die Ordnungshüter wehren sich. „Das klingt ja so, als ob unsere Polizisten alle schlampig herumliefen“, sagt Konrad Freiberg, Chef der Polizeigewerkschaft.
Das sieht man im BMI offenbar anders, denn selbst das Tragen von Make-up soll künftig nur noch dann zulässig sein, wenn es als „sozialadäquat“ anzusehen ist. Bis in alle Einzelheiten regelt der Erlass, der noch unter dem früheren Minister Otto Schily (SPD) erarbeitet wurde, das Aussehen. Maximal fünf Millimeter groß darf der Ohrstecker einer Polizistin sein, männliche Kollegen gehen leer aus.
Neben der Sorge um das Ansehen der Polizei wird auch mit der Eigensicherung argumentiert: Lange Haare und Schmuck gelten als nicht nahkampftauglich, lange Fingernägel könnten den Gebrauch von Funkgeräten und Waffen behindern.
In den Ländern sieht man es zumeist gelassener. Nordrhein-Westfalen etwa sieht für seine Beamten keinen Regelungsbedarf. In Baden-Württemberg müssen nur die Stuttgarter Polizisten zum Frisör. Lange Haare und Zöpfe bei Männern müssen ab, mehrfarbige Frisuren sind auch Frauen verboten. Thüringen hingegen erlaubt solche Modetrends. In Niedersachsen und Berlin wird derzeit an neuen Vorschriften gearbeitet. Wenn also im Sommer die Fußballweltmeisterschaft startet, sind nur die bayerischen Polizisten schon wirklich WM-tauglich. Dort nämlich gilt seit dem Jahr 2000 eine neue Verordnung, die Haarlänge, Körperschmuck und Tattoo-Motive regelt. OTTO DIEDERICHS