Drogen und Knast

Für drogenabhängige Inhaftierte gibt es in Deutschland seit 1982 die Möglichkeit einer „Therapie statt Strafe“ (§35 Betäubungsmittelgesetz). In Therapie kann sich begeben, wer aufgrund der Sucht straffällig und nicht zu mehr als zwei Jahren verurteilt wurde. Bis zu 70 Prozent der JVA-Insassen in NRW sind drogenabhängig und wegen Beschaffungskriminalität im Knast, die Hälfte davon nutzt die Chance der Therapie. Trotzdem will die schwarz-gelbe Landesregierung bei der dafür nötigen Drogenberatung sparen: Von 31 externen Beratern sollen nur noch 5 übrig bleiben. NAW