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Archiv-Artikel

Klage gegen Röpke

Der „Soziale Lebensbund“ bemüht sich per Gericht um 20-prozentige Anhebung der Mietobergrenzen

Von mso
„Die Beklagte ignoriert bewusst die wesentlichen Teile des Gewos-Gutachtens“

Die Ergebnisse des von Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) in Auftrag gegebenen „Gewos-Gutachtens zum preisgünstigen Wohnraum in Bremen“ sind deutlich: Den 10.860 Bedarfsgemeinschaften, die, gemessen an den Maßgaben des Ressorts, in zu teuren Wohnungen leben, stehen laut Gewos nur 1.220 leere Wohnungen gegenüber. Aber was heißt zu teuer? Ein Haushalt mit zwei Personen, der in einer ab 1966 erbauten Wohnung lebt, hat beispielsweise einen Mietanspruch von 355 Euro.

Trotzdem: Die Behörde hält an den Mietobergrenzen fest und verweist auf die jährliche Fluktuation vermieteter „angemessener Wohnungen“ von rund dreizehn Prozent, die zusätzliche Wohnungen verfügbar mache. Nun reicht Matthias Brittinger, Vorsitzender des aus den Bremer Montags-Demos entstandenen Vereines „Sozialer Lebensbund“ dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen Röpke ein. Denn: „In ihrer Verwaltungsanweisung ignorierte die Beklagte offensichtlich bewusst die wesentlichen Teile des Gewos-Gutachtens“, wie es in der Klageschrift heißt. Brittinger, unterstützt von Axel Troost, Mitglied der Bundestagsfraktion „Die Linke“, vertritt damit fünf Betroffene dieser Verwaltungsanweisung und stellt drei Forderungen auf: Die Mietobergrenzen sollen um 20 Prozent angehoben, die Verwaltungsanweisung zurückgenommen und der Schutz der Wohnung gemäß des Bestandsschutzes gewahrt werden.

Brittinger betont: „Es ist sinnvoll, die Mietobergrenzen zu erhöhen, da die Mietkosten in Bremen steigen – unter anderem durch wachsende kalte Betriebskosten, Modernisierungen und Mietanpassungen bei Mieterwechseln.“ Er sieht gute Erfolgschancen für seine Klage, schließlich seien im letzten Jahr die Mietobergrenzen in München und Saarbrücken auch angehoben worden.

Ein Problem besteht laut Brittinger nicht nur in den steigenden Mieten, sondern auch in einer möglichen Gettoisierung. „Werden die Mietobergrenzen nicht erhöht, kommt es in jedem Fall zu Segregationen in den kostengünstigeren Vierteln und damit auch zu mehr Kriminalität“, warnt Brittinger und verweist auf die dadurch auf Röpke zukommenden Folgekosten. Die Behörde ihrerseits beschränke sich jedoch darauf, den Betroffenen zu raten, dem Vermieter ein Mietsenkungsbegehren vorzulegen, so Axel Troost: „Das beinhaltet schon eine gewisse Dreistigkeit, ich empfinde das als Hohn.“

Auch Herbert Thomsen vom Verdi-Erwerbslosenausschuss ist über die Unterkunftskostenregelung empört. Er rät den Betroffenen, sich im Falle einer Umzugsaufforderung gründlich zu informieren, denn „BAGIS-Bescheide sind für normale Menschen unverständlich“. Es sei notwendig, dass jeder, der einen solchen Bescheid erhält, „gnadenlos mit Widerspruch und Klage“ arbeite. mso