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Archiv-Artikel

T-Shirt schützt vor Strafe nicht

SCHWARZFAHREN Mann erhält Geldstrafe, obwohl er auf Fehlen seines Fahrscheins hingewiesen haben will

Ein T-Shirt mit dem Schriftzug „Ich fahre schwarz“ schützt einen Fahrgast ohne Ticket nicht vor Strafe. Das Amtsgericht Hannover verurteilte gestern einen 38-Jährigen, der dreimal ohne gültigen Fahrschein in der Straßenbahn erwischt worden war. Er hatte angegeben, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und somit auch keine Leistungen erschlichen. Der Richter verurteilte den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Vor der Verhandlung hatte der Angeklagte das dunkle T-Shirt mit dem weißen Aufdruck noch siegessicher zur Schau gestellt und erklärt, unter anderem wolle er mit dem Prozess auch zivilen Ungehorsam zeigen. Seine Verteidigerin fügte hinzu, das Verfahren sei auch als „Aufschrei“ dagegen zu sehen, „dass sich Hartz-IV-Empfänger nicht mal ein Sozialticket für den Nahverkehr leisten könnten“.

Richter Michael Siegfried nahm dem mehrfach wegen Raubes, Körperverletzung und Missbrauchs von Ausweispapieren vorbestraften 38-Jährigen nicht ab, dass er das T-Shirt beim Schwarzfahren überhaupt getragen hatte. Zeige dagegen ein Schwarzfahrer ein solches Shirt dem Fahrer oder den Kontrolleuren und erhalte von diesen die Erlaubnis einzusteigen, könne der Fall anders bewertet werden, so Siegfried.  (dpa)