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Archiv-Artikel

Kein Gehalt für Folterer

Von JOE

MÜNSTER taz ■ Ein Bundeswehroffzier, dem Folter vorgeworfen wurde, erhält keinen Rechtsschutz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern seinen Antrag abgelehnt. Der Stabsunteroffizier aus einer Coesfelder Kaserne wird deshalb während des gesamten Hauptverfahrens kein Gehalt mehr beziehen. Er war fristlos entlassen worden, weil er im August 2004 Rekruten in der Grundausbildung geohrfeigt und getreten haben soll. „Die Entlassung ist aller Voraussicht nach gerechtfertigt“, so die Begründung des OVG. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird in den kommenden Monaten über seine Kündigung entscheiden. JOE