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Archiv-Artikel

Mehr Geld bei Zwillingen

URTEIL Das Bundessozialgericht entscheidet für doppeltes Elterngeld

KASSEL dpa | Berufstätige Eltern können nach der Geburt von Zwillingen doppeltes Elterngeld erhalten. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Donnerstag einer Familie aus Bayern Recht. Im vorliegenden Fall wollten beide Elternteile nach der Geburt im Februar 2007 zur gleichen Zeit zu Hause bleiben: Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Monate für seine Tochter Enya beantragt, die Mutter zwölf Monate für Enya und zwei weitere für Robin. Das Amt hatte das Elterngeld zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt. Einen grundsätzlichen Anspruch gebe es aber einzeln für jedes Kind bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG.

Ein Elternteil kann bei der Geburt eines Kindes zwölf Monate Elterngeld beantragen, dazu kann der Partner weitere zwei Monate nehmen. In dieser Zeit zahlt der Staat 67 Prozent des Einkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat. Ob Eltern von Zwillingen einen oder zwei Ansprüche auf Elterngeld haben, ist im Gesetz nicht klar geregelt. Elterngeld gebe es für das jeweilige Kind, das gelte auch bei Mehrlingen, stellte nun das BSG klar. Zudem stehen dem Paar aus Bayern jeweils 300 Euro monatlich als Elterngelderhöhung für Mehrlingsgeburten zu.