Schlechte Bilanz für Getto-Gesetz

DÜSSELDORF dpa ■ Das Bundesgesetz zur Entschädigung von Getto-Arbeit hat die Betroffenen schwer enttäuscht. Von den inzwischen mehreren tausend Klagen israelischer Juden, die während der NS-Zeit in Gettos gefangen waren, mussten weit über 95 Prozent abgewiesen werden, berichtete das zuständige Düsseldorfer Sozialgericht gestern. Das Gesetz von 2002 sollte Verfolgten des NS-Regimes zu Rentenansprüchen verhelfen, die in Gettos gearbeitet hatten. „Das hat zu großer Euphorie und Hoffnungen in Israel geführt“, so Sozialgerichtspräsident Peter Elling. Grund für die vielen abgewiesenen Klagen: Freiwillige Arbeit gegen Entgelt, wie es das Gesetz voraussetze, habe es bis auf wenige Ausnahmen nicht gegeben. Die, die am schlechtesten dran waren, hätten die geringste Chance auf Rente. Ansprüche hätten allenfalls jene, denen es damals vergleichsweise gut ging.