FLÄCHENSTREIT
: Gericht stärkt Naturschutzbehörde

Grundstücke, die eigentlich der Landwirtschaft vorbehalten sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch für Naturschutzprojekte genutzt werden. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hervor (AZ.: 10 W 7/13). Die Untere Naturschutzbehörde wollte Flächen für die Renaturierung eines Baches erwerben. Der für die Genehmigung zuständige Grundstücksverkehrsausschuss des Kreises Vechta wollte dem aber nicht zustimmen, sondern die Areale einem Landwirt zusprechen, der die Felder für seinen Betrieb benötigte. Auch das Amtsgericht in Vechta sah es so. Das OLG widersprach dieser Entscheidung. Der Umweltschutz sei auch ein agrarstrukturelles Ziel, das unter gewissen Voraussetzungen das gleiche Gewicht habe wie das, die Landwirtschaft mit Flächen zu versorgen. Daher sei der Kaufvertrag mit der Naturschutzbehörde zu genehmigen gewesen.  (dpa)