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Archiv-Artikel

Seltsamer Gerechtigkeitsbegriff

betr.: „Schule, Sozialstaat und Hartz IV“, taz vom 22. 2. 06

Chancengleichheit als Gerechtigkeit an sich darzustellen, wie Ralph Bollmann es in seinem Kommentar tut, ist einfach zynisch. Wer seine Chancen nicht nutzt, weil er sich eben nicht anpassen möchte oder seine Chancen nicht nutzen kann, den kann man nach diesem seltsamen Gerechtigkeitsbegriff zu Zwangsarbeit à la Hartz IV verurteilen. Gerechtigkeit bedeutet zunächst, Arbeitnehmer vor Willkür zu schützen. Aber wenigstens annähernde Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist natürlich nicht gemeint. Und woher nimmt der Autor die Gewissheit, dass im Ausland die Hartz-Proteste nicht verstanden wurden? Hat er die Menschen befragt? Oder hat er nur die Medien beachtet, die dort wie hier den Konzernen verpflichtet sind? UWE SAFIKA, Hückelhoven

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