: Parlamentarier sind mehr wert
DIÄTEN Niedersächsische Landtagsabgeordnete sollen mehr Geld bekommen, empfiehlt eine Kommission
Die niedersächsischen Landtagsabgeordneten sollen mehr Geld verdienen. Eine unabhängige Kommission empfahl Landtagspräsident Hermann Dinkla am Freitag, die Diäten von derzeit 5.595 auf 5.800 Euro zu erhöhen. Mittelfristig entspreche eine Grundentschädigung von 6.200 Euro dem Wert einer Abgeordnetentätigkeit „am ehesten“, sagte Kommissionspräsident Hannes Rehm. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung (1.048 Euro) solle zunächst nicht steigen.
Jetzt muss das Parlament entscheiden. Während CDU, SPD und FDP die Empfehlung angesichts der angespannten Haushaltslage kritisch überprüfen wollen, äußerten sich Grüne und Linke sehr viel kritischer. „Ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten der Grünen-Fraktion den Vorschlag zurückweisen“, sagte Ursula Helmhold, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen. Eine Erhöhung passe nicht zu den Einspar-Erfordernissen.
Hauptargument für die Erhöhung ist laut Rehm, dass die Arbeitsbelastung zugenommen habe. Zudem dürfe die Einkommensentwicklung der Parlamentarier im Vergleich zur übrigen Bevölkerung nicht zurückfallen. Obwohl sich die 6.200-Euro-Empfehlung an der Beamtenbesoldungsgruppe A 16 orientiert, seien die Tätigkeiten nicht mit denen von Beamten vergleichbar. Bei den Abgeordneten handele es sich schließlich um Repräsentanten eines Bundeslandes, „das gemessen am Bundesdurchschnitt ein bestimmtes Entwicklungsniveau und eine bestimmte Wirtschaftskraft aufweise“. Verglichen mit den Diäten anderer Bundesländer liege Niedersachsen im „gemäßigten Mittelfeld“, sagte Rehm.
Ökonomisch vergleichbare Flächenländer wie Bayern (6.641 Euro) und Hessen (6.843 Euro) würden bereits heute deutlich höhere Diäten zahlen, Baden-Württemberg orientiere sich bei der Bemessung wie Niedersachsen an 6.200 Euro.
2009 hatte der Landtag wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage auf eine Erhöhung verzichtet. „Damit sei eine Signalwirkung verbunden gewesen, der es nun nicht mehr bedürfe“, sagte Rehm. Der Landtagspräsident kann einmal jährlich prüfen lassen, ob die Bezüge der Parlamentarier angemessen sind. (dpa)