: Ärger vermeiden
Falsch berechnete Wohnflächen und nachteilige Übergabeprotokolle: Seit 15 Jahren können Mieter die Außendienstler des Mietervereins hinzuziehen
von MARCO CARINI
Der Mieterverein zu Hamburg schlägt Alarm. Rund 100.000 Mal pro Jahr, so schätzt Vereinschef Eckhard Pahlke, kommt es in Hamburg zur Besichtigung von Mietwohnungen durch den Vermieter. Meist geht es dabei um Wohnungsmängel, den bevorstehenden Auszug des Mieters oder auch einen Eigentümerwechsel. Oft stünden die Mieter beim Ortstermin „Verwaltern oder Maklern hilflos und ohne Zeugen gegenüber“, weiß Pahlke. Die Folge: Im Streitfall würden die Bewohner oftmals übers Ohr gehauen.
Um das zu verhindern, bietet der Verein seit 15 Jahren seinen Mitgliedern fachkundigen Beistand an. Gegen eine Aufwandsentschädigung stehen so genannte Außendienstler ihnen bei Wohnungsbesichtigungen zur Seite. „Mieter sollen wissen, dass sie bei Wohnungsmängeln oder Besichtigungen nicht alleine sind“, begründet Pahlke das Angebot.
Rund 400 Mal jährlich kämen die Außendienstler zum Einsatz – und würden dabei oftmals immense Kosten einzusparen helfen. Vereinsvorsitzender Pahlke weiß von einem Fall zu berichten, in dem einem Außendienstler in einer Dachgeschosswohnung in Bergedorf auffiel, dass bei der Berechnung der Quadratmeterzahl die Dachschrägen nicht berücksichtigt worden waren. Der Bewohner erhielt nach Intervention des Mietervereins fast 5.800 Euro zu viel gezahlte Miete zurück.
Oft geht es bei Wohnungsbesichtigungen auch um Mängel – etwa feuchte Wände oder Schwammbefall – und darum, wer sie verursacht hat. So habe ein Vermieter gar behauptet, der Schimmel in einer Barmbeker Wohnung sei darauf zurückzuführen, dass eine Mieterin – ausgelöst durch ihre Schwangerschaft – das „Lüftungsverhalten erheblich geändert“ habe. Der Außendienstler des Mietervereins hingegen habe herausgefunden, dass nicht die werdende Mutter verantwortlich war. Vielmehr habe die Außenfassade deutliche Mängel aufgewiesen.
Häufig müssen die Vereinsmitarbeiter verhindern, dass Mieter bei einem bevorstehenden Ein- oder Auszug unter Druck gesetzt werden, überhastet für sie nachteilige Abnahmeprotokolle zu unterschreiben. Nicht selten kommen die Außendienstler bei Durchsicht der Unterlagen auch anderen Fehlern auf die Spur. So werden häufig Nebenkosten eingetrieben, die so gar nicht angefallen sind. Da berechnete eine Verwaltungsfirma den Mietern einen Stundenlohn für den Hausmeister von mehr als 28 Euro, obwohl dieser nur mit gut 15 Euro entlohnt wurde. Die Folge: Die Mieter erhielten dreistellige Beträge zurück, der Verwalter hat ein Betrugsverfahren am Hals.
Nicht jede Besichtigung, auch darauf weist der Verein hin, ist rechtmäßig. Ein Vermieter, der mehrfach gerichtlich daran gescheitert war, seine Mieter per Eigenbedarfsklage auf die Straße zu setzen, ließ trotzdem regelmäßig Kaufinteressenten die vermietete Wohnung besichtigen. Erst als schließlich ein Außendienstler zugegen war, der die potenziellen Käufer auf die rechtliche Lage hinwies, hörten die Besichtigungen auf.
Ohne jeden Grund würden auch große Wohnungsgesellschaften wie die SAGA Besichtigungen „erzwingen“, klagt Pahlke. Auch hierbei hätten die Außendienstler geholfen, im Einzelfall diese umstrittene Praxis abzustellen.