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Archiv-Artikel

Wie viel? Für wen?

Fragen und Antworten rund um die neue Arbeitslosen-versicherung für selbstständige Unternehmer

Welche Selbstständigen kommen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung?

Erstens nur die, die mehr als 15 Stunden pro Woche auf eigene Rechnung arbeiten. Und zweitens muss man in den zwei Jahren vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens die Hälfte der Zeit Arbeitnehmer gewesen sein. Ebenfalls zählt, wenn man vor der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld I bekommen hat.

Was kostet das?

39,81 Euro im Monat.

Wann und wie lange zahlt die Versicherung?

Geld gibt es für alle, die mit ihrer Selbstständigkeit nur noch weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten oder ganz aufhören müssen. Die Dauer der Zahlung richtet sich – genau wie bei entlassenen Angestellten – danach, wie lange vorher in die Versicherung einbezahlt wurde: Wer ein Jahr lang einzahlt, bekommt ein halbes Jahr Arbeitslosengeld I. Der Anspruch steigt langsam an, bis es nach zwei Jahren schließlich ein Jahr lang Geld gibt. Menschen über 55 können maximal anderthalb Jahre lang Arbeitslosengeld I beziehen. Das Geld gibt es unabhängig vom Vermögen.

Wie viel Geld gibt es?

Je nach Qualifikation: Menschen mit Hochschulabschluss erhalten 1095,60 Euro pro Monat (Steuerklasse III, kein Kind). Für Meister oder Fachschulabsolventen gibt es 949,20 Euro. Mit abgeschlossener Ausbildung sind es 783,30 Euro, alle anderen erhalten 587,40 Euro.

Bis wann muss man sich anmelden?

Innerhalb eines Monats nach der Existenzgründung. Wer jetzt bereits selbstständig ist, hat noch bis zum Dezember Zeit. Die Kündigung der Versicherung ist jederzeit möglich, indem die Beiträge nicht mehr weiter gezahlt werden. SEBASTIAN HEISER