: Ausweitung von ALG I
ARBEITSLOSE Weiterbildung soll künftig zu längerem Bezug von Arbeitslosengeld I führen, fordert die SPD
BERLIN taz | Die SPD hat vor, den „Fehlbedarf an qualifizierten Arbeitskräften“ zu bekämpfen und Arbeitslosen bei beruflicher Fortbildung länger Arbeitslosengeld I (ALG I) zu zahlen.
Ob und wie lange ein Arbeitsloser ALG I erhält, leitet sich zurzeit aus Art und Dauer der vorherigen Beschäftigung ab. Zwei Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit muss der Betreffende mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dann ist der ALG-I-Bezug für die Hälfte der Beschäftigungsdauer möglich. Hat man 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, erhält man also sechs Monate lang ALG I. Die Bezugsdauer kann steigen und endet – im Höchstfall – bei einem Jahr. Eine Ausnahme gilt für ältere Arbeitslose: Haben sie das 50., 55. oder 58. Lebensjahr vollendet, erhalten sie 15, 18 oder 24 Monate ALG I, wenn sie 30, 36 oder 48 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Das SPD-Konzept sieht vor, Arbeitslosen, die an „berufsqualifizierenden Maßnahmen“ teilnehmen, den Bezug des ALG I „um bis zu sechs Monate“ zu verlängern. Bei „anspruchsvollen Qualifizierungen“ soll das ALG I zwölf Monate länger fließen. „Als berufsqualifizierende Maßnahmen kommt viel infrage“, sagt Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit (BA). In der von der BA betriebenen Internetdatenbank Kursnet finden sich rund 400.000 Aus- und Weiterbildungsangebote. Voraussetzung für eine Weiterbildung sei, „dass der Ausbilder zertifiziert ist und der Arbeitsvermittler die Maßnahme als sinnvoll einschätzt“, erklärt Galunic. Im Jahr 2009 erhielten laut BA 389.400 Personen nach dem dritten Sozialgesetzbuch „Förderung zur beruflichen Weiterbildung“ (FbW). FbW ist einer der wichtigsten Posten zur Weiterqualifizierung. Die Teilnahmekosten beliefen sich 2009 auf 1,26 Milliarden Euro.
Im Februar bezogen laut Bundesagentur für Arbeit 1.358.000 Personen ALG I. Sie erhielten durchschnittlich 780 Euro im Monat. Die Spannweite reicht von knapp 60 bis über 2.100 Euro. Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt, wovon, nach Abzug von Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuerbetrag und Solidaritätszuschlag, Arbeitslose mit Kind 67 Prozent, Arbeitslose ohne Kind 60 Prozent erhalten.
EVA VÖLPEL