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Archiv-Artikel

335 Minuten für den Bafög-Antrag

UNI Bericht des Normenkontrollrates zeigt große Ungerechtigkeiten bei der Ausbildungsförderung

BERLIN taz | Bafög-BezieherInnen in Deutschland erhalten in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Leistungen. Das zeigt eine Studie des Nationalen Normenkontrollrates, die der taz vorliegt. Demnach ist die Umsetzung des Bafög derzeit stark abhängig von der Ausgestaltung der einzelnen Bundesländer.

Die Studie, die am Donnerstag in Berlin veröffentlicht werden soll, dokumentiert auf knapp 200 Seiten die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf die Ausbildungsförderung in Deutschland. Darin werden Bund, Länder und die Bafög-Ämter zu Verbesserungen bei der Bafög-Auszahlung aufgefordert.

Der Bericht, den Bundesregierung und Normenkontrollrat gemeinsam mit acht Bundesländern und 14 Ämtern für Ausbildungsförderung erarbeitet haben, offenbart zahlreiche Probleme bei der Ausbildungsförderung. So führten insbesondere kaum nachvollziehbare Antragsformulare zu massiven Problemen in der Praxis. Zum Ausfüllen eines Erstantrags benötige ein Bafög-berechtigter Studierender im Durchschnitt 335 Minuten. Lediglich 1 bis 2 Prozent der Erstanträge gehen überhaupt vollständig ein. Auch die Bearbeitungsdauer ist enorm: Im Durchschnitt erhält ein Studierender in Deutschland den Bescheid erst 54 Tage nach Antragstellung. In Einzelfällen, so heißt es, würde die Zustellung von Bescheiden bis zu sechs Monate dauern. Auch seien dann die Bescheide häufig unverständlich und kaum nachvollziehbar.

Die Studie kritisiert außerdem den überbordenden Verwaltungsaufwand, der mit der Bafög-Abwicklung einhergehe. So müssten Studierende zahlreiche unnötige Einzelnachweise über Mietkosten, Krankenversicherungen und Ähnliches erbringen. Daher plädiert der Normenkontrollrat für eine Entbürokratisierung des Verfahrens.

Das Bafög ist eine Leistung des Bundes, um Studierenden aus finanziell schwächeren Elternhäusern ein Studium zu ermöglichen. Es wird zur Hälfte als Darlehen, zur Hälfte als Zuschuss ausbezahlt. Das Bundesbildungsministerium hat bereits eine Novelle des Bafög-Gesetzes angekündigt, die zum kommenden Wintersemester in Kraft sein soll. MARTIN KAUL