Härte oder Milde

GEWALT V. verklagt die Polizei nach einer Kontrolle auf Schmerzensgeld. Die aber sagt: Alles war okay

Für die eine ist es ein brutaler, ein nachhaltig schockierender Übergriff staatlicher Gewalt. Und für die anderen ein ordnungs-, wenn nicht sogar lehrbuchmäßiger Polizeieinsatz.

Bremen, im Februar 2012. Im Westen der Stadt wird eine Firma erpresst, von einem ehemaligen Mitarbeiter, der seine Forderungen mit einer Waffe untermauert. Die Polizei wird gerufen, einige MitarbeiterInnen – unter ihnen auch Frau V. – stehen vor dem Haus, ihre Ausweise werden kontrolliert. Was dann passiert, darüber gibt es zwei völlig entgegengesetzte Darstellungen.

Die eine ist die von Frau V., die sich gegen eine ihrer Meinung nach unzulässige Durchsuchung ihrer Tasche wehrte. Sie sei – so schildert es ihr Anwalt Sven Sommerfeldt – von den Polizisten zu Boden geworfen worden; einer der Beamten haben dabei sein Knie in ihren Rücken „gestoßen“, bevor sie mit Handschellen gefesselt worden sei.

Danach habe ein Polizist sie „hochgerissen“, zu seinem Wagen „geschleift“ und dort mit dem Oberkörper gegen das Polizeiauto „gedonnert“, erzählt Sommerfeldt.

Die Polizei hingegen bestreitet all diese Vorwürfe. Aus ihrer Sicht war die Sache so: Frau V. habe sich wiederholt den Anordnungen der Polizei widersetzt und sei deshalb für kurze Zeit festgenommen worden. Dabei sei jedoch alles vorschriftsgemäß abgelaufen. Ohne unzulässige Gewalt.

Gegen diese Version, sagt Sommerfeldt, sprächen aber die Verletzungen von Frau V.: Ein Arzt attestierte ihr mehrere Quetschmarken, dazu Prellungen an Handgelenk und Rücken. Zudem habe die Frau, die an der Erpressung unbeteiligt war, nun „panische Zustände“ und eine posttraumatische Belastungsstörung.

Auffällig sei ebenfalls, dass sich die Polizisten zwar an manche entscheidende Details nicht erinnern, aber zugleich doch ausschließen könnten, dass die Sache sich so zugetragen hat, wie von Frau V. geschildert. Dabei dauern die Ermittlungen immer noch an.

Rechtsanwalt Sommerfeldt fordert nun 5.000 Euro Schmerzensgeld für Frau V.  MNZ