: Polizei musste NPD-Blockierer nicht abräumen
Verwaltungsgericht: Rechtsextreme Demo am 8. Mai wurde genug beschützt. Zu viele Antifaschisten auf der Brücke
BERLIN taz ■ Die Polizei hat sich am 8. Mai 2005 ausreichend engagiert. Dies stellte gestern das Berliner Verwaltungsgericht fest und lehnte eine Klage der NPD ab. Die rechtsextreme Partei hatte die Polizei dafür verantwortlich gemacht, dass ihre Demonstration gegen den angeblichen deutschen „Schuldkult“ trotz stundenlangen Wartens nicht losmarschieren konnte. Rund 6.000 Gegendemonstranten hatten die Route blockiert.
Das Gericht betonte gestern zwar die Pflicht der Polizei, gegen Störer einer Demonstration vorzugehen. „An diesem Tag lag aber tatsächlich ein polizeilicher Notstand vor“, erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Peter Rueß bei der Urteilsverkündung. Deshalb habe die Polizei den Abmarsch der NPDler zu Recht untersagt. „Die Polizei hätte die Gegendemonstranten nicht mit verhältnismäßigen Mitteln wegdrängen können.“ Gegen den Einsatz von Wasserwerfern und Schlagstöcken sprach vor allem, dass die meisten Gegendemonstranten friedlich waren und Tausende von ihnen gefahrträchtig auf einer Brücke standen, so das Gericht. Auch im Vorfeld hätte die Polizei die NPD-Route nicht besser sichern müssen. „Eine Totalsperrung des Ostberliner Innenstadtbereichs wäre schon aus praktischen Gründen nicht möglich gewesen“, sagte der Richter.
Die NPD hatte der Polizei allerdings vorgeworfen, den Notstand mehr oder weniger selbst herbeigeführt zu haben. Anwalt Carsten Schrank erinnerte an eine Äußerung von Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der am Vortag der Demo sagte: „Wir sind aufgerufen, diesem Treiben ein Ende zu setzen.“ Doch die Richter gingen davon aus, dass Wowereit damit nicht die konkrete Kundgebung meinte.
„Wir werden Rechtsmittel einlegen und den Fall bis nach Karlsruhe tragen“, erklärte NPD-Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt nach dem Urteil. Für die Partei geht es um Grundsätzliches. „In letzter Zeit häufen sich die Fälle, wo NPD-Aufzüge aus Angst vor Zwischenfällen gar nicht mehr loslaufen können oder wieder umkehren müssen“, erklärte Anwalt Schrank.
Immerhin in einem Detailpunkt bekam die Partei gestern Recht. Die zum Schutz der NPDler mit Gittern abgesperrte Versammlungsfläche auf dem Alexanderplatz sei zu klein gewesen, kritisierte das Gericht. „Das konnte den abschreckenden Eindruck erwecken, als seien die Demonstranten eingepfercht.“ Deshalb muss die Partei nur 90 Prozent der Gerichtskosten tragen. CHRISTIAN RATH