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Archiv-Artikel

Keine Hilfe für den Selbstmord

Von CHR

BERLIN taz ■ In Deutschland muss der Staat keinen schonenden Selbstmord gewährleisten, entschied gestern das Verwaltungsgericht Köln. Niemand hat einen Anspruch auf die Abgabe von Substanzen wie Natrium-Pentobarbital, die Sterbehilfe-Organisationen als Mittel für einen milden Freitod empfehlen. Geklagt hatte der Witwer einer querschnittsgelähmten Frau, die nicht mehr weiterleben wollte. Sie hatte beim Bonner Bundesamt für Arzneimittel einen Antrag auf Verschreibung einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital gestellt, der aber abgelehnt wurde. Daraufhin fuhr sie in die Schweiz und tötete sich mit Hilfe der Organisation Dignitas. In einem Pilotprozess verklagte der Mann daraufhin das Amt (taz vom 22. 2.). Doch die Kölner Richter bestätigten die Haltung der Beamten. Hier dürften solche Betäubungsmittel nur zur Linderung und Heilung von Krankheiten eingesetzt werden, nicht zur Beendigung des Lebens. Dies verstoße auch nicht gegen die Menschenwürde. Auch sei die Klage des Mannes unzulässig, nur die Frau selbst hätte – vor ihrem Tod – den Streit vor die Richter bringen können. CHR