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Archiv-Artikel

Tariftreuegesetz in Kraft

ARBEIT In Schleswig-Holstein dürfen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Mindestlohn bezahlen

Das umstrittene neue Tariftreue- und Vergabegesetz ist seit Donnerstag in Schleswig-Holstein in Kraft. Es regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge von Land und Kommunen. Danach dürfen nur noch Unternehmen den Zuschlag bekommen, die ihre Mitarbeiter tarifgerecht entlohnen oder bei fehlendem Tarifvertrag einen Mindestlohn von 9,18 Euro bezahlen. Außerdem müssen bei der öffentlichen Beschaffung ökologische und soziale Aspekte verstärkt berücksichtigt werden.

Scharfe Kritik kam von der Opposition. 9,18 Euro seien bundesweit der höchste Satz in einem derartigen Gesetz, sagte der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der Nord-CDU, Ingbert Liebing. „Das ist einfach irre und verbunden mit großem bürokratischem Aufwand.“ Im Übrigen seien die Kommunen insgesamt der größte öffentliche Auftraggeber. Das Gesetz bedeute für sie Mehrkosten, schwäche die wirtschaftliche Dynamik und verstärke die Bürokratie. CDU-Landtags-Fraktionschef Johannes Callsen bemängelte, „anstatt die Kommunen zu entlasten, setzen ihnen SPD, Grüne und SSW ein wahres Bürokratiemonster vor die Füße, das seinesgleichen sucht“.

Laut Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) muss das Gesetz für alle Vergabeverfahren angewandt werden, die seit Donnerstag beginnen. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner sagte, für gute Arbeit müsse es faire Löhne geben. „Was wir von der Wirtschaft erwarten, muss für uns selbst allemal gelten deshalb wird es keine Vergaben des Landes an Firmen geben, die Dumping-Löhne zahlen und Mindeststandards nicht einhalten.“  (dpa)