Teilerfolg für Haasenburg

Die Haasenburg GmbH, die mehrere Jugendheime in Brandenburg betreibt und nach Misshandlungsvorwürfen in der Kritik steht, hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen die taz erzielt. Eine einstweilige Verfügung bestätigte gestern teilweise das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 393/13). Die taz darf demnach nicht mehr behaupten, dass das Protokoll einer sogenannten Antiaggressionsmaßnahme keine Überreaktion Einzelner schildere, sondern das Befolgen formalisierter Regeln durch die Erzieher. In Brandenburg befasst sich derzeit eine Untersuchungskommission mit den Vorwürfen gegen die Haasenburg. Auch die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt.  (epd)