Gedenkstättenschutz : Gut gemeint und völlig korrekt
Ein Jahr nachdem der Bundestag Aufmärsche von Neonazis am Holocaust-Denkmal verboten hat, weitet der Senat die Lex Holocaust auf 14 weitere Gedenkstätten für NS-Opfer aus. Auf der Liste steht die Neue Wache ebenso wie das Jüdische Museum oder der Parkfriedhof Marzahn. Selbst am Bahnhof Grunewald dürfen Neonazis künftig nicht mehr ohne weiteres marschieren. Was auf den ersten Blick wie ein stadtweit gestreutes Totalverbot wirkt, ist in der Sache völlig korrekt.
KOMMENTARVON FELIX LEE
Auch für Neonazis gelten Grundrechte. Ihr Recht auf Versammlungsfreiheit bleibt ihnen unbenommen. Die Grenzen sind allerdings in dem Moment überschritten, wenn es um die Verherrlichung der Verbrechen des Nationalsozialismus geht und dessen Opfer dabei auch noch verhöhnt werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Versammlungen an „historisch herausragenden Gedenkstätten“ dann zu verbieten, wenn sie „die Würde der Opfer beeinträchtigen“. Die Wortwahl ist präzise gewählt. Sie wird auch nicht – wie oft befürchtet – zu einer allgemeinen Einschränkung des Versammlungsrechts führen.
Freilich kann das Gedenkstättenschutzgesetz nur ein Baustein von vielen sein. Zivilgesellschaftlich bleibt mehr gewonnen, wenn sich tausende von Demonstranten den Neonazis entgegenstellen und damit den Aufmarsch vor symbolträchtigen Orten verhindern. Wer aber schon einmal eine Gegendemo organisiert hat, weiß, was für ein Aufwand dahinter steckt.
Den Anti-rechts-Initiativen ist nicht zuzumuten, sich das ganze Jahr über nur mit Aufmärschen herumzuschlagen. Der Einsatz gegen Rechtsextremismus ist facettenreich. Es gibt auch woanders viel zu tun.