Nazis dürfen hoffen

Im Potsdamer Prozess gegen fünf Neonazis spricht die Staatsanwaltschaft nicht mehr von versuchtem Mord

Der Mammutprozess gegen fünf Neonazis in Potsdam könnte für den Großteil von ihnen doch noch glimpflich ausgehen. Das Landgericht wird gegen die mutmaßlichen Schläger aus der rechten Szene in vier Fällen möglicherweise nur Bewährungsstrafen verhängen. In seinem Plädoyer habe der Staatsanwalt nicht mehr von versuchtem Mord gesprochen, sondern nur noch von gefährlicher Körperverletzung, teilte gestern Gerichtssprecher Johannes von der Osten-Sacken mit. Für die vier angeklagten Männer hatte die Staatsanwaltschaft zuvor noch Jugendstrafen von zwei Jahren gefordert, für eine 18-jährige Frau vier Jahre und sechs Monate.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die ursprüngliche Anklage nicht haltbar ist. Danach hätten die Angeklagten bei dem Übergriff im Juli 2005 in Potsdam den Tod der beiden Opfer billigend in Kauf genommen. Die Schläge seien aber nicht so stark gewesen, dass sich Hämatome gebildet hätten. Auch ein Hieb mit einer abgebrochenen Flasche ist kein Mordversuch gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Das Urteil gegen die Jugendlichen wird für Montag erwartet.

In dem Verfahren wird einer Frau und vier 19- bis 21-jährigen Männern aus der rechten Szene vorgeworfen, im Juli 2005 zwei Männer schwer verletzt zu haben. Eines der Opfer gehört nach eigenem Bekunden der linken Szene an. Die Gruppe Rechter war laut Anklage mit der Straßenbahn unterwegs, als sie die beiden Männer entdeckte. Daraufhin soll einer die Notbremse gezogen haben. Die Gruppe stürmte hinaus und prügelte die beiden Männer krankenhausreif.

An der Attacke sollen auch sechs erwachsene Männer beteiligt gewesen sein. Gegen sie läuft vor dem Potsdamer Landgericht ebenfalls ein Prozess. TAZ, DPA