Presserat rügt medialen Pranger

BONN dpa ■ Die Presse darf selbst keine Menschen an den Pranger stellen oder selbst als Ankläger auftreten. Das machte der Presserat in Entscheidungen über mehrere Beschwerden gestern klar. Die Beschwerdekammer des Presserats sprach wegen Verstößen gegen den Pressekodex mehrere Rügen und Missbilligungen aus. Die B.Z. (Berlin) wurde gerügt, da sie unter der Überschrift „Du Drecks-Vater!“ über einen Mann berichtet hatte, der seine zwei Söhne verwahrlosen ließ. Die ehrverletzende und menschenverachtende Äußerung „Drecks-Vater“ sei eine Formulierung, mit der die Zeitung die Grenze der zulässigen Berichterstattung verlassen habe. Die umstrittene Bild-Titelzeile „Wird sie geköpft?“ zu der im Irak entführten Deutschen Susanne Osthoff fand die Kammer aber zulässig, da Osthoff eindeutig in Lebensgefahr geschwebt habe.