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Archiv-Artikel

NACH HITLERGRUSS Freispruch für Jonathan Meese

KASSEL | Freispruch für Jonathan Meese: Im Prozess um den verbotenen Hitlergruß hat das Amtsgericht Kassel am Mittwoch zugunsten der Kunstfreiheit entschieden. „Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Meese war das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen worden. Er hatte in einem Spiegel-Gespräch zum Thema „Größenwahn in der Kunst“ im Juni 2012 in Kassel die „Diktatur der Kunst“ gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben. Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, urteilte die Richterin. Zudem sei die Atmosphäre auch im Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Weltkunstausstellung Documenta „aufgeladen mit Kunst“ gewesen. Meese zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. „Die Kunst hat hier triumphiert. Jetzt bin ich befreit“, betonte er. (dpa)