: Punktsieg für private Entsorger
ROHSTOFFE Gericht erlaubt gewerbliche Sammlung von Altpapier
BERLIN taz | Die private Entsorgungswirtschaft hat sich erneut vor Gericht im Kampf ums Müllsammeln gegen die Kommunen durchgesetzt. „Es ist gut, dass die Gerichte das Ungleichgewicht zwischen Kommunen und privater Entsorgungswirtschaft gerade rücken“, sagt Peter Kurth, Präsident des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft (BDE). Damit begrüßte er ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, nach dem die gewerbliche Altpapiersammlung in drei Städten im Rhein-Kreis Neuss künftig zulässig ist. Damit darf der Landkreis gewerbliche Sammlungen in Neuss, Jüchen und Kaarst nicht mehr unterbinden. Die Städte hatten darauf gepocht, ihren Abfall auch von privaten Entsorgern einsammeln lassen zu dürfen.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke kritisierte das Urteil. Erlöse in der Abfallwirtschaft – hier aus dem Altpapier – sollten auch zur Senkung der Müllgebühren eingesetzt werden, teilte er mit. Sein Kreis leite die Altpapier-Erlöse stets an die „Kommunen weiter, damit diese die Gebühren im Interesse der Gebührenzahler senken können“. Das gehe nicht mehr, wenn sich künftig private Entsorger lukrative Sekundärrohstoffe wie Papier sichern könnten. Das Verbot von gewerblichen Sammlungen sei erlaubt, wenn dem überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden, begründete das OVG sein Urteil. Diese seien hier nicht feststellbar.
Das Urteil ist bedeutsam, weil sich ähnliche Prozesse seit Inkrafttreten des neuen Abfallrechts im Juni 2012 häufen. Die meisten Gerichte haben bislang entschieden, dass die Kommunen das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu eng – und damit gegen die gewerblichen Entsorger – ausgelegt haben. HOL