Ausnahme von der Passbildregel

BERLIN epd ■ Behinderte Menschen müssen nicht unbedingt die neuen Anforderungen an die Fotos in Reisepässen erfüllen. Wenn es aufgrund der Behinderung nicht möglich ist, dass das Gesicht frontal mit neutralem Ausdruck aufgenommen wird, kann von der Regelung abgewichen werden, teilte das Bundesinnenministerium gestern auf Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit. Seit dem 1. November 2005 wurden die Anforderungen an die Passbilder für die neuen elektronischen Reisepässe geändert, damit die Fotos für biometrische Vergleiche genutzt werden können. Das Ministerium habe bereits vor mehreren Wochen die Passbehörden gebeten, in begründeten Ausnahmefällen von der Fotorichtlinie abzuweichen, hieß es. Zudem prüfe das Ministerium, ob solche Ausnahmen aus medizinischen Gründen gesetzlich ausdrücklich zugelassen werden sollen. Das Ministerium wolle Einzelfällen nachgehen und kurzfristig helfen, wenn es Probleme bei der Passausstellung gebe, berichtete der Behindertenbeauftragte der Unionsfraktion, Hubert Hüppe.