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Archiv-Artikel

1.000 Tage geschwänzt

JUSTIZ Mutter haftet für Fehlen ihres Sohnes

Das Berliner Amtsgericht hat eine Mutter wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihr Sohn hatte insgesamt fast 1.000 Tage die Schule geschwänzt. Der heute 17-Jährige kann kaum lesen und schreiben und schaffte es nicht, trotz Engagement des Schulleiters und der Behörden seinen Abschluss zu machen. Nun werde er es nicht schaffen, auf ehrliche Weise Geld zu verdienen, lautete der Vorwurf des Gerichts an die Mutter.

Von September 2003 bis Januar 2012 hatte der Junge unentschuldigt gefehlt. Die sechste Klasse versäumte er fast komplett. Bußgeldbescheide gegen die Mutter blieben ohne Wirkung. In Gesprächen mit der Schule sprach die Mutter von einer Nierenkrankheit und Bluthochdruck als Entschuldigung. Im Prozess verweigerten der Sohn und die Mutter, die selbst Analphabetin ist, die Aussage. Vielleicht habe sie ihren Sohn immer bei sich haben wollen, mutmaßte das Gericht. (dpa)