: Im Namen des Volkes: zu faul
URTEIL Ein Berliner Museum wollte von Erben eines KZ-Überlebenden ein Kleinod einklagen – vergebens
Zu nachlässig – jedenfalls für New Yorker Verhältnisse – war das Vorderasiatische Museum in Berlin bei seinen Bemühungen, ein 3.200 Jahre altes Goldtäfelchen mit einem Keilschrifttext zurückzuerhalten. Ein Richter auf Long Island sprach deswegen das Kleinod aus Mesopotamien den Erben des Holocaustüberlebenden Riven Flamenbaum zu. Das Täfelchen mit Angaben über Bauten in Assur soll einen Marktwert von 10 Millionen US-Dollar haben, steht aber nach Angaben der Erben nicht zum Verkauf.
Die Kinder von Flamenbaum hatten das Museumsstück im Nachlass ihres Vaters entdeckt, der 2003 im Alter von 92 Jahren gestorben war. Flamenbaum, ein polnischer Jude, hatte das KZ Auschwitz überlebt und war 1949 in die USA emigriert. Seinen Erzählungen zufolge hatte er das Täfelchen auf dem Schwarzmarkt erworben. 2006 wandte sich Flamenbaums Sohn Israel an das Vorderasiatische Museum, das nach einigem Zögern die Rückgabe verlangte.
Doch Museumsleiterin Beate Salje gelang es nicht, Richter John B. Riordan davon zu überzeugen, dass sich ihr Haus – es gehört organisatorisch zum Pergamon-Museum – mit der Restitution genug Mühe gegeben hat. Weder war der Verlust des Täfelchens je öffentlich gemacht noch in ein internationales Register vermissten Kulturguts eingetragen worden, und zwar weder zu DDR-Zeiten noch ab 1990, als auf der Museumsinsel wieder offen über Diebstähle durch sowjetische Soldaten gesprochen werden konnte.
Einen „unerklärlichen Fehler“ nannte Richter Riordan diese Passivität in seinem Urteil, das das New York Law Journal gestern veröffentlichte. Flamenbaums Familie wies darauf hin, dass das Museum nicht einmal aktiv wurde, als ein Professor der Universität Chicago von dem Goldtäfelchen berichtete. Nach New Yorker Recht muss die Rückgabe gestohlenen Eigentums unverzüglich und aktiv eingefordert werden, unabhängig von gesetzlichen Fristen. Da half es auch nichts, das Salje bei einem Gerichtstermin im letzten Jahr auf die Haager Konvention und andere Bestimmungen gegen die Plünderung von Kulturgut verwies. Für ihre Behauptung, das Täfelchen sei von einem Rotarmisten gestohlen worden, gebe es nur Vermutungen, aber keine Beweise, urteilte Riordan.
Das Täfelchen, etwa neun Gramm schwer und wenige Quadratzentimeter groß, stammt aus einer deutschen Grabung von 1914 im heutigen Nordirak und gelangte mit mehrjähriger Verzögerung nach Berlin, wo es von 1934 bis 1939 ausgestellt war. Um Kriegsschäden zu verhindern, wurde es mit den materiell wertvollsten anderen Objekten der Sammlung in einer Kiste verpackt, die 1945 komplett verschwand.
Die Archäologin Evelyn Klengel-Brandt, seit 1951 im Museum und Direktorin von 1990 bis 1997, sagte der taz, es sei nie festzustellen gewesen, wohin die Kiste verschwunden war. Dass das Museum nach 1990 nicht alle seine seit Kriegsende fehlenden Objekte als vermisst gemeldet habe, sei möglicherweise ein Versäumnis gewesen – „wir sind dazu aber auch nicht aufgefordert worden.“ DIETMAR BARTZ