Kein Verfahren gegen Stunker

KÖLN taz ■ Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren gegen die alternativ-karnevalistische „Stunksitzung“ wegen des Verdachts der „Verletzung von religiösen Gefühlen“ und „Störung des religiösen Friedens“ eingestellt. Die Anklagebehörde war der Anzeige eines älteren Christenmenschen aus dem Münsterland nachgegangen, den ein Sketch über „Ratze und Meise“ aus der himmlischen Ruhe gebracht hatte. Doch anders als dieser konnte sie kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen. Das Ensemble der „Stunksitzung“ wertete das als „wichtigen Erfolg für die Satire- und Kunstfreiheit und für das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Der WDR hatte die kirchenkritische Nummer aus seiner Fernsehübertragung wegzensiert. PAB