Deutschkurs auch ohne Bleiberecht

INTEGRATION Der Bremer Senat bringt einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der Flüchtlingen den Zugang zu Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge möglich machen soll

„Die Bewerbung um einen Arbeitsplatz scheitert häufig an fehlenden Deutschkenntnissen“

Zahra Mohammadzadeh (Die Grünen)

Bremen setzt sich bundesweit für Deutschkurse für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge ein. Der Senat hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, den das Land nun in den Bundesrat einbringt. Flüchtlingen soll demnach der Zugang zu Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge möglich werden – auch, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die offiziellen Sprachkurse sind bislang nur Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis und Bleiberecht vorbehalten.

„Häufig erfolgt die abschließende Entscheidung über ein Bleiberecht erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt“, erklärt Ulrike Hiller (SPD), Bevollmächtigte beim Bund. Die fehlende Möglichkeit des Spracherwerbs wirke sich auf die Lebenssituation der Menschen negativ aus. Zusammen mit Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) wird sie die Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Bundesweit leben über 88.000 Menschen mit einer Duldung, in Bremen etwa 1.500. Profitieren würden vor allem die Erwachsenen – Kinder lernen Deutsch bereits in der Schule.

Nicht mitgetragen wird die Initiative von der CDU-Fraktion. Die Integrationskurse seien für Menschen ausgelegt, die dauerhaft in Deutschland blieben, erklärte die CDU-Integrationspolitikerin Sigrit Grönert. Menschen Sprachkurse anzubieten, sobald sie nach Deutschland kommen, sei auch eine Frage der Kosten, die es abzuwägen gelte. Für Grönert müsste dafür das Asylverfahren erst abgeschlossen oder mindestens fortgeschritten sein. Aber auch sie ist dagegen, dass Menschen jahrelang die Chance verwehrt bleibt, Deutsch zu lernen. Grönert spricht sich daher unter anderem dafür aus, die Asylverfahren zu verkürzen.

„Die Bundesregierung erschwert Asylsuchenden und Geduldeten, in unserer Gesellschaft anzukommen“, erklärt die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Zahra Mohammadzadeh. Ihre Fraktion hatte die Gesetzesinitiative angestoßen. Neben ihrem unsicheren Aufenthaltsstatus wirkten sich fehlende Sprachkenntnisse für die Menschen bei ihrer Alltagsbewältigung belastend aus, so Mohammadzadeh: „So ist die Kommunikation mit Behörden oder Ärzten, aber auch die Unterstützung der eigenen Kinder bei den Hausaufgaben kaum möglich. Die Bewerbung um einen Arbeitsplatz scheitert ebenfalls häufig an fehlenden Deutschkenntnissen.“

Geduldete Menschen dürfen mittlerweile nach einer Aufenthaltsdauer von neun Monaten arbeiten, früher mussten sie ein Jahr warten. Die Teilnahme an Kursen, die spezielle berufsvorbereitende Sprachkenntnisse vermitteln, ist für sie bereits heute möglich – wenn sie eine Stelle haben und geprüft wurde, ob kein Deutscher oder Europäer die Arbeitsstelle besetzen möchte. In den Integrationskursen des Bundesamtes allerdings wird die Sprache viel allgemeiner gelehrt, ohne dass Vorkenntnisse nötig sind. Die Sprachmodule umfassen mindestens 600 Unterrichtsstunden.

Viele Initiativen unterrichten Deutsch für Geduldete und AsylbewerberInnen ehrenamtlich. Manche Kurse werden in Bremen auf kommunaler Ebene bereits finanziell unterstützt. Im September beschloss der Senat „Sofortmaßnahmen“ für die bessere Betreuung von Flüchtlingen, die neben neuen Massenunterkünften auch Gelder für Deutschkurse vorsehen. Durch Änderung des Asylverfahrens- und des Aufenthaltsgesetzes soll diese Möglichkeit nun bundesweit etabliert werden.

Für Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende der Linkspartei ist dies „ein überfälliger Schritt“. Sie hofft, dass die Gesetzesänderung nun im Bundesrat tatsächlich eine Mehrheit findet. „Immerhin haben SPD und Grüne dort derzeit eine Mehrheit“, so Vogt.  JPB