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Archiv-Artikel

VIDEOÜBERWACHUNG AUF U-BAHNHÖFEN Polizei schaut jede Menge Filme

Zur Aufklärung von Straftaten hat die Berliner Polizei im vergangenen Jahr in 2.189 Fällen Videoaufnahmen von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) erhalten. In insgesamt 430 Fällen erbrachte deren Auswertung Hinweise auf die Täter, in 160 Fällen unterstützte sie die Ermittlung oder Identifizierung von Tatverdächtigen, teilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion mit.

Von den übermittelten Filmsequenzen wurden 786 auf U-Bahnhöfen, 217 in U-Bahn-Zügen, 858 in Bussen und 328 in Straßenbahnen aufgenommen. Körting sagte, die Anforderung der Videoaufzeichnungen sei mittlerweile eine Standardmaßnahme bei Kapitaldelikten, Raubtaten, bandenmäßigem Drogenhandel sowie Taschendiebstahl im öffentlichen Personennahverkehr.

Im Jahr 2008 waren von der Polizei 1.383 Aufnahmen der BVG ausgewertet worden. 246 Mal lieferten die Bilder der Überwachungskameras Hinweise auf Täter, 141 Mal halfen sie bei Ermittlungen.

Nach dem Ende 2007 novellierten Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) darf die Berliner Polizei zur Verhinderung und Verfolgung von erheblichen Straftaten auf U- und S-Bahnhöfen Videoaufnahmen machen und auswerten. Außerdem können die Sicherheitsbehörden auf Videoaufnahmen der Verkehrsbetriebe direkt zugreifen. (ddp)