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Archiv-Artikel

Kreiter muss zurückstecken

AFFEN Mit harten Bandagen polemisiert der Makaken-Forscher Andreas Kreiter gegen Kritiker. Nun musste er eine Unterlassungserklärung unterschreiben

Von KAWE
„Hier lebt der oberste Funktionär des Tierschutzbundes und hat mit seinem Machtapparat fast unbegrenzte Möglichkeiten“

Prof. Andreas Kreiter

Der Bremer Biologieprofessor Andreas Kreiter hat am 30. April eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Kreiter hatte in der Zeit geschrieben, die Grünen-Abgeordnete Silvia Schön habe „vor laufendem Mikrophon“ gesagt, „sie sei auch dann nicht bereit, Affenversuche zu erlauben, wenn deren Ergebnisse einmal einem kranken Kind zugute kommen würden“.

Dies habe sie nie gesagt, erklärte Schön. Sie habe auch bis zur Lektüre des Zeit-Gastbeitrages von Kreiter, der am 8.April erschienen war, nicht gewusst, dass irgendjemand die Grundlagen-Experimente des Biologen mit der Heilung kranker Kinder in Verbindung bringen würde.

Kreiter hatte zunächst angegeben, bei der Äußerung „vor laufendem Mikrophon“ habe es sich um eine Diskussionssendung des Deutschlandfunks gehandelt, bei der auch er selbst auf dem Podium saß. Auf dem Mitschnitt der Sendung fand sich aber nichts dergleichen. In seiner Unterlassungserklärung schreibt Kreiter nun, dass sich „nach zweieinhalb Jahren der genaue Wortlaut nicht mehr verifizieren lässt“.

Im Text für die Zeit berichtet der Forscher über einen „Vernichtungsfeldzug“ gegen ihn. Bremen sei „anders als der Rest der Republik“, weil dort Wolfgang Apel, „der oberste Funktionär des Deutschen Tierschutzbundes“ lebe. Der hätte „mit seinem Machtapparat fast unbegrenzte Möglichkeiten“. Dass der Personenschutz für ihn durch die Polizei „berechtigt“ gewesen sei, habe sich „in der beispiellosen, auf persönliche Vernichtung abzielenden Hetzkampagne der Tierschützer und ihrer Funktionäre gezeigt“, so Kreiter. Bei einer Diskussionsveranstaltung in der Bürgerschaft sei er auf „die Kohorten des Herrn Apel“ gestoßen.

Kreiter macht in dem Text deutlich, dass er nichts von der Formulierung des Tierschutzes als Staatsziel hält: „Für den Tierschutz braucht es ein vernünftiges Tierschutzgesetz, nicht irgendwelche wahlkampfmotivierten Änderungen in der Verfassung.“ In der für den 28. Mai anstehenden Gerichtsverhandlung über die Klage Kreiters gegen den Senat, der weitere Makaken-Versuche nicht genehmigt hatte, geht es juristisch gerade um die rechtliche Bedeutung der Aufwertung des Tierschutzes zum Staatsziel. KAWE