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Bremer Sorgenfalten angesichts von Karlsruhe

Mit der Politik von Scherf „hätten wir keine Chance vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagt Bremens SPD-Fraktionschef Carsten Sieling

In Berlin rechnet man damit, dass das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich den Hilfe-Anspruch anerkennen könnte, allerdings kaum in dem Umfang, wie man das gern hätte. 30 der 60 Milliarden Euro Schulden hätte der Senat gern auf den Bund abgewälzt. Das Gericht wird auf keinen Fall eine Zahl nennen, weil die konkrete Ausgestaltung im Ermessensspielraum der Politik liegt. Gleichzeitig ist in der Verhandlung in Karlsruhe deutlich geworden, dass auch das Verfassungsgericht die Praxis im Falle Bremens und des Saarlandes als „Blankoscheck“-Verfahren interpretiert, das es nicht noch einmal geben wird. Das Gericht dürfte der Politik zur Aufgabe machen, klare Kriterien für ein rechtzeitiges Eingreifen zu formulieren und gleichzeitig die wirkungsvolle Verwendung der Hilfeleistung zu kontrollieren. Die Mobilisierung von Vermögen, also der Verkauf staatlichen Eigentums, könnte genauso zur Voraussetzung für Hilfe-Leistungen werden wie ein verbindlicher Plan, wie der Haushalt durch Einsparungen „nachhaltig“ saniert werden kann.

Bremen gilt in der bundesweiten Diskussion als Beispiel dafür, wie es nicht geht. „Die Investitionspolitik des Senats in den letzten zehn Jahren wird sehr stark in die Kritik geraten“, prognostiziert Karoline Linnert, Haushaltsausschuss-Vorsitzende und Finanzpolitikerin der Grünen, wenn im kommenden Jahr über die Bremer Klage verhandelt wird. Und Bremen müsse sich sehr gute Argumente überlegen, warum ein Teil der Schulden von anderen übernommen werden soll, man aber Vermögenswerte wie die Anteile an Gewoba oder der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft (BLG) nicht verkaufen will, um die Schuldenlast zu mindern.

Für Carsten Sieling, den SPD-Fraktionsvorsitzenden, ist klar: „Wenn wir keine Zäsur vorgenommen hätten mit dem neuen Bürgermeister hätten wir keine Chance vor dem Bundesverfassungsgericht.“ Das Ziel eines ausgeglichenen Primärhaushaltes im Jahre 2009 sei ein „ausgesprochen investitionsfreundliches Ziel“. Es könne durchaus sein, dass das Bundesverfassungsgericht die Sparanstrengungen für unzureichend hält. „Ich weiß nicht, ob das allen klar ist in der großen Koalition.“ Während die Bremer CDU sich weigert, die Hamburger Pro-Kopf-Investitionsquote als Maßstab anzuerkennen, wurde in Karlsruhe nur noch darüber gestritten, wie viele Prozentpunkte unter Hamburger Niveau als „Eigenbeitrag“ zur Sanierung zumutbar seien. Auch bei den Flächenländern gebe es zehn Prozent Unterschied in der Finanzkraft, das sei auch Stadtstaaten zumutbar – also 90 Prozent des Hamburger Niveaus. Der eine Gutachter hielt 95 Prozent für zumutbar, ein anderer hatte ausgerechnet, dass Berlin schon kein Sanierungsfall mehr wäre, wenn es die Ausgaben auf 99 Prozent des Hamburger Niveaus drücken würde. Dass ein Stadtstaat, der wie Bremen im Pro-Kopf-Vergleich mehr ausgibt als das Geberland Hamburg, Sanierungshilfe beanspruchen könnte, das war in Karlsruhe völlig außerhalb der Vorstellungskraft.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat derweil seine Auffassung wiederholt, dass nur „der Zusammenschluss von Ländern die Chance bietet, eine vitale bundesstaatliche Ordnung zu erhalten“. Zu einer echten Eigenstaatlichkeit der Länder gehöre ein gewisses Maß an Finanzautonomie. Klaus Wolschner

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