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Archiv-Artikel

DER CRASHKURS Das VW-Gesetz

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet, dass das deutsche VW-Gesetz rechtens sei. Schlussstrich unter eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Brüssel und Berlin. Jubel in Wolfsburg.

Was hat die EU-Kommission gegen das VW-Gesetz?

Die Lex VW räumt dem Land Niedersachsen Sonderrechte ein. So verfügt das nördliche Bundesland, das 20 Prozent der Anteile an dem profitablen Weltkonzern hält, über eine Sperrminorität bei strategischen Entscheidungen, obwohl dafür normalerweise 25,1 Prozent nötig sind. Dies war der EU-Kommission ein Dorn im Auge, da sie die Rechte möglicher Investoren geschmälert sieht – was den freien Wettbewerb behindere.

Wie kommt die Luxemburger Entscheidung an?

In Niedersachsen ist die Freude riesig. Dort arbeiten Zehntausende Menschen in den VW-Werken, bei Zulieferern und Dienstleistern, nicht nur am Stammsitz Wolfsburg. Die Landesregierung in Hannover, egal ob schwarz-gelb oder rot-grün, hat sich immer für VW eingesetzt – feindliche Übernahmen oder Verlagerungen profitabler Werke sind mit ihr nicht zu machen. Bei VW haben Finanzspekulanten, die schon manch lukratives Unternehmen ausgeschlachtet haben, keine Chance. Davon profitiert nicht nur Niedersachsen, sondern ganz Deutschland. Auch in Berlin wurde die Luxemburger Entscheidung begrüßt.

Kann der Staat überhaupt Autos bauen?

Muss er gar nicht. Die Autos werden von Arbeitern und Ingenieuren gebaut; die Strategie – zuletzt global sehr erfolgreich – bestimmt das Management. Am Donnerstag eröffnete VW in China seine 16. Autofabrik. Nicht weil der Konzern dort billig produzieren kann, sondern weil er auf dem wichtigen Markt im Fernen Osten Präsenz braucht. RICHARD ROTHER