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Archiv-Artikel

Kirche kanzelt Neonazis ab

RELIGION Die evangelische Kirche will mit einer Extremismusklausel Personen, die „menschenfeindliche Ziele verfolgen“, von der Mitarbeit in Kirchenräten ausschließen. Mehr Einsatz für Flüchtlinge gefordert

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat ihr Engagement für Flüchtlinge bekräftigt und ihre Maßnahmen gegen Neonazis verschärft. Um organisierte Rechtsextreme künftig grundsätzlich von der möglichen Beteiligung in den Gemeindeleitungen auszuschließen, beschloss das Kirchenparlament zum Abschluss seiner Herbsttagung am Samstag in Berlin eine Verschärfung der eigenen Verfassung.

Mit der Einführung der sogenannten Extremismusklausel in der Grundordnung sind künftig Gemeindemitglieder von der Mitarbeit in den Gemeindekirchenräten ausgeschlossen, wenn sie Mitglieder oder tätige Unterstützer von Gruppierungen, Organisationen oder Parten sind, „die menschenfeindliche Ziele verfolgen“. Mit dem Verlust der sogenannten Befähigung zum Ältestenamt ist ihnen auch der Zugang zu weiteren Leitungsämtern in der Kirche verwehrt.

Kein konkreter Anlass

Damit werde Vorsorge für mögliche künftige Probleme getroffen, sagte Bischof Markus Dröge: „Es ist nicht so, dass wir konkrete Anlässe hätten.“ Die juristische Änderung führe jedoch nicht dazu, dass inhaltliche Auseinandersetzungen mit dem Rechtsextremismus vermieden werden könnten, sagte der Bischof: „Beides ist notwendig.“

Die Synode forderte zudem eine neue, humane Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik und schloss sich damit einem Aufruf des bundesweiten Evangelischen Werks Diakonie und Entwicklung an. Bundesregierung und Europäische Union müssten sich an den Menschenrechten der Frauen, Männer und Kinder orientieren, die ihre Herkunftsländer verlassen, heißt es in dem Beschluss vom Samstag. Das Kirchenparlament forderte zugleich die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen sowie die bundesweite Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf, sich auf Bundesebene für eine neue Flüchtlingspolitik einzusetzen.

Die Synode beschloss zum Abschluss der viertägigen Beratungen auch einen Nachtragshaushalt für 2013 mit einem Umfang von rund 409 Millionen Euro und einen Haushalt für 2014 und 2015 mit einem Volumen von insgesamt rund 653 Millionen Euro. Damit wurde auch der Erhalt der Stelle des Migrationsbeauftragten in der bisherigen Form bekräftigt. (epd)