: Zu hohe Preise und nervtötende Anrufe
Die unlauteren Methoden der Firmen – eine Auswahl aus dem aktuellen Geschäftsbericht der Verbraucherzentrale
SCHNÄPPCHEN: Media Markt, Saturn und Co werben gerne damit, dass bei ihnen die Computer oder Fernseher deutlich günstiger wären als anderswo. Bei der Werbung für ihre Produkte nennen sie dabei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers und ihren eigenen, deutlich niedrigeren Preis. Doch dabei wird gerne geschummelt. Bei einem Test der Verbraucherzentrale kam heraus: Bei Saturn waren 14 von 30 genannten Preisempfehlungen falsch. Hier wurde den Verbrauchern vorgegaukelt, sie könnten mit ihrem Kauf bei Saturn viel Geld sparen – tatsächlich war die Einsparung aber deutlich geringer als versprochen. Bei Media Markt – der ebenso wie Saturn zur Metro AG gehört – waren neun von 30 Angaben falsch, bei Pro Markt waren es sieben von 30.
TELEFONWERBUNG: Anrufe von Unternehmen bei Privatleuten, um sie für ihre Produkte zu gewinnen, sind verboten – aber kommen doch immer wieder vor. Etwa jede sechste Anfrage an die Verbraucherzentrale NRW ist eine Beschwerde über unerwünschte Telefonanrufe. „Es gibt leider kein probates Mittel, sich davor zu schützen“, sagte Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, gestern bei der Vorstellung des Jahresberichtes. Die Empfehlung: Datum, Uhrzeit des Anrufes und den Namen des Anrufers notieren und sich dann an die Verbraucherzentrale wenden. Wenn sich entsprechende Beschwerden gegen eine Firma mehren, hat eine Klage der Verbraucherzentrale gute Chancen auf Erfolg.
INTERNET-BESTELLUNG: Wer bei einem Unternehmen übers Internet oder telefonisch aus dem Katalog Waren bestellt, darf diese zwei Wochen lang zu Hause begutachten und anschließend den Kaufvertrag widerrufen. Das Unternehmen erhält die Ware zurück, der Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Viele Unternehmen versuchen jedoch, stattdessen einen Einkaufsgutschein herauszugeben. Damit muss sich kein Kunde abspeisen lassen. Außerdem zahlt das Unternehmen bei einem Widerruf des Kaufvertrages auch die Kosten für das Verschicken der Ware zum Kunden. In einem Musterverfahren gewann die Verbraucherzentrale gegen den Heine-Versand, der diese Kosten auf seine Kunden abwälzen wollte.
AUTOKAUF: Seit November 2004 müssen Autohändler über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen ihrer Neuwagen informieren. Die Hinweise müssen deutlich am Auto erkennbar sein, also mindestens in DIN-A-4-Größe. Ein Test der Verbraucherzentrale bei 109 Autohändlern ergab: Mehr als die Hälfte der Händler hielt sich nicht an die Vorgabe.
JOB-ANGEBOTE: Die Beschwerden über falsche Versprechungen bei angeblich problemlosen Nebeneinkünften waren im vergangenen Jahr eines der „Top-Themen in unseren Beratungsstellen“, so gestern Karl-Heinz Scharfartzik, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Angesichts hoher Arbeitslosigkeit und Einkommenskürzungen durch Hartz IV würden unseriöse Angebote prosperieren. Verbraucher sollten niemals Arbeitsgelegenheiten annehmen, bei denen sie zunächst einen Vorschuss zahlen sollten – dadurch würde „Jobsuchenden zuhauf das Geld aus der Tasche gezogen“, sagte Scharfartzik.
GESUNDHEITSLEISTUNGEN: Immer häufiger bieten Ärzte ihren Patienten teure Zusatzleistungen an. Diese werden nicht durch die Krankenkassen bezahlt, sondern von den Patienten direkt, und bessern das Einkommen der Ärzte auf – deren Umsatz mit den „individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) wie zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen oder Augendruckmessungen liegt inzwischen bei über einer Milliarde Euro. Eine Patientenbefragung der Verbraucherzentrale in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Institut der AOK zeigte: Das Angebot der Ärzte sei oft nicht medizinisch notwendig und Patienten würden nur unzureichend informiert. Die Verbraucherzentrale fordert mehr Transparenz und Qualitätssicherung bei IGeL-Leistungen. HEI