: Stimmung ist nicht Gerechtigkeit
VON STEFAN ALBERTI
Auf der Straße ist die Stimmung klar: Nichts, aber auch gar nichts soll er bekommen, dieser Rainer Schwarz, der Exboss der Flughafengesellschaft. Irgendjemand muss schließlich schuld sein an der BER-Misere, und dieser jemand soll nicht noch Hunderttausende Euro Gehaltsnachzahlung bekommen. Es ist verlockend, in Schwarz einen Sündenbock zu haben – umso mehr, als ein potenzieller anderer, der Regierende Bürgermeister, nicht so einfach rauszuschmeißen war, sondern sogar vor einem Comeback als Aufsichtsratschef steht.
Stimmung und gefühlte Gerechtigkeit sind aber nicht gleich Recht. Wenn das Landgericht heute prüft, ob dem Exchef noch Geld zusteht und wie viel, dann gibt es nur eine wirklich verlässliche Größe: Schwarz’ Arbeitsvertrag und was darin über mögliche Kündigungsgründe, Gehaltsfortzahlung und Ausschlussgründe steht. Der Rest ist Auslegungssache.
Der Nachweis wird schwer
Und dieses Auslegen wird schwer werden. Was genau nun war an Schwarz’ Handeln richtig, was nachlässig, was bewusst falsch und was trotz guten Willens falsch? Stichhaltig wird sich kaum nachweisen lassen, dass der Flughafenchef wirklich all das verbockt hat, was ihm vorgeworfen wird. Fußballvereine in der Bundesliga schlucken es seit Langem, dass sie, wenn sie erfolglose Trainer auch aus mehrjährigen Verträgen entlassen, das Resthonorar zahlen müssen.
Einziger Ausweg aus diesem Dilemma wäre ein rein erfolgsabhängiges Honorar – also BER-Eröffnung zu einem bestimmten Termin beziehungsweise Champions-League-Sieg. Aber darauf würde sich noch nicht mal Pep Guardiola bei den Bayern einlassen.