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Archiv-Artikel

Wenig Unterstützung für Spoorendonk

NS-PARAGRAFEN Justizministerkonferenz nimmt Neufassungs-Vorschlag lediglich zur Kenntnis

Der Vorstoß von Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) zur sprachlichen Neufassung aus der NS-Zeit stammender Paragrafen des Strafgesetzbuches zu Mord und Totschlag ist von der Justizministerkonferenz lediglich zur Kenntnis genommen worden.

„Ich hätte mir eine noch stärkere Unterstützung gewünscht“, sagte Spoorendonk am Donnerstag. Es gebe unter ihren Kollegen unterschiedliche Auffassungen, „ob eine reine Wortlautbereinigung von einer inhaltlichen Debatte zu trennen ist“. Sie wolle ihren Vorschlag trotzdem schnellstmöglich in den Bundesrat einbringen.

Spoorendonk geht es um die Formulierungen der Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuchs. Deren Wortlaut geht zurück auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 1941. Derzeit heißt es in dem Paragraf 211 wörtlich: „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier (...) einen Menschen tötet.“

Justizministerin Spoorendonk will den Begriff „Mörder“ streichen. Stattdessen soll es nach ihrem Willen künftig heißen: „Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (...) einen Menschen tötet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ In Paragraf 212 soll der Begriff „Totschläger“ gestrichen werden.  (dpa)