HARTZ-IV-Empfänger : Vorschlag zur Online-Überwachung
BERLIN | Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will Einkünfte durch Online-Geschäfte von Hartz-IVEmpfängern durch einen Abgleich mit Daten aus dem Internet überwachen. Ein entsprechender Vorschlag kam aus einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der auch die Bundesagentur einen Sitz hat. Ein solcher Gesetzesvorschlag müsste aber erst von der künftigen Bundesregierung umgesetzt werden, erklärte eine BA-Sprecherin auf Anfrage. Hartz-IV-Empfänger müssen schon bisher ihre Bankkonten offenlegen. (bd)