: Arme Regelsätze
345 Euro im Westen, 331 im Osten: Das sind die monatlichen Regelsätze für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter. Hinzu kommt noch die Erstattung von Unterkunftskosten. Ab Juli 2006 bekommen die Arbeitslosengeld-II-Empfänger einheitlich im ganzen Bundesgebiet 345 Euro, ab Januar 2007 gilt die Angleichung auch für Sozialhilfeempfänger und Alte.
Dem Regelsatz zugrunde gelegt ist die Verbrauchsstruktur des ärmsten Fünftels aller Einpersonenhaushalte ohne Berücksichtigung der Sozialhilfebezieher. Die Ausgaben dieser Haushalte wurden durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 ermittelt. Aus den Ausgaben wird mit einzelnen prozentualen Abschlägen der Regelsatz abgeleitet. So werden beispielsweise 100 Prozent der Aufwendungen des ärmsten Fünftels der Bevölkerung für Bekleidung und Schuhe und für Fahrradersatzteile auch den Sozialhilfeempfängern zugebilligt, von den Ausgaben für Gesundheitspflege und Verkehrsmittel bekommen sie jedoch nur 71 beziehungsweise 26 Prozent.
Bisher wurde der Regelsatz für den Westen und Osten getrennt ermittelt, dabei bezog man sich auf das ärmste Fünftel der Einpersonenhaushalte in den alten beziehungsweise neuen Bundesländern und ermittelte entsprechend getrennte Werte. Dass bei der nun erfolgten neuen Berechnung, abgeleitet vom ärmsten gesamtdeutschen Fünftel, wie durch ein Wunder der bisher geltende West-Regelsatz herauskommt, gilt manchen Beobachtern als Beweis, dass der Regelsatz eine leicht manipulierbare „politische“ Zahl ist. Die Regelsätze sind an die Entwicklung des Rentenwertes gekoppelt und werden daher in den kommenden Jahren nicht steigen. BD