: Rot-grünes Licht zur Aufklärung
PUA zur Protokollaffäre des Hamburger Senats darf Journalisten und Abgeordnete nicht ausforschen, sagt ein neues Rechtsgutachten. Senat muss aber geheimen Bericht des Sonderermittlers offen legen
Von Sven-Michael Veit
Der Befund ist eindeutig: „Die Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes hätte nicht erfolgen dürfen.“ Zu diesem Urteil kommt Jörn Axel Kämmerer, Professor an der Bucerius Law School, in seinem gestern vorgelegten Rechtsgutachten über die Rechte des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA), der die Protokoll-Affäre des Hamburger Senats aufklären soll. Damit wird der Versuch der CDU-Fraktion für rechtswidrig erklärt, vermutete Medienkontakte von Abgeordneten der Opposition zu überprüfen.
Zudem erklärt der Gutachter es für „gerechtfertigt“, dass dem Gremium die geheimen Berichte zweier Sonderermittler vorgelegt werden. Der PUA dürfe „verfahrensrelevante“ Teile in öffentlicher Sitzung behandeln und Zeugen damit konfrontieren. Dies sei auch „gegen den Willen Betroffener zulässig“, heißt es in der 22-seitigen Expertise.
Damit habe Kämmerer bestätigt, dass der Ausschuss die Protokoll-Affäre zu untersuchen habe „und nicht die Berichterstattung darüber“, freut sich Andreas Dressel, SPD-Obmann im Gremium. „Jetzt haben wir grünes Licht für die Aufklärung“, zeigt sich auch GAL-Obmann Till Steffen zufrieden: „Der PUA kann nun in Fahrt kommen.“
Der Ausschuss war von SPD und GAL in der Bürgerschaft beschlossen worden, um Vertrauensbrüche in dem seit einem Jahr arbeitenden PUA Feuerbergstraße aufzuklären. Vertrauliche Akten jenes Gremiums waren rechtswidrig an die Senatskanzlei von Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sowie die Sozial- und die Justizbehörde gelangt. Sozialstaatsrat Klaus Meister (SPD) und Justizsenator Roger Kusch (CDU) wurden im März entlassen, nachdem der Sonderermittler des Senats, Staatsrat Axel Gedaschko, ihnen Verfehlungen nachgewiesen hatte. Dessen Bericht wird mit Verweis auf den Datenschutz bislang unter Verschluss gehalten, ebenso der von Werner Kuhr, Vizepräsident des Finanzgerichts, den das Präsidium der Bürgerschaft als Ermittler eingesetzt hatte.
Die CDU hingegen wollte im Protokoll-PUA auch die Weitergabe vertraulicher Unterlagen „an Dritte“ überprüfen lassen. Dahinter steht ihr Verdacht, dass Abgeordnete der rot-grünen Opposition Auszüge aus Akten an Medien weitergegeben haben. Ein Gutachten der Bürgerschaftskanzlei jedoch hatte diesen Antrag für rechtswidrig erklärt. Er würde geschützte Bereiche wie das Redaktionsgeheimnis tangieren. Weil die CDU-Fraktion diese Expertise nicht anerkennen wollte, wurde vorige Woche Kämmerer als externer Gutachter hinzugezogen.
Wie die CDU mit dieser Situation umgehen will, blieb gestern unklar. Ihr läge das Gutachten noch nicht vor, erklärte ein Fraktionssprecher. Wenn die Union stur bleibe, so drohten Dressel und Steffen in rot-grüner Einigkeit, „sehen wir uns eben vor dem Verfassungsgericht wieder“.