: Al-Masri darf nicht gegen Geheimdienst klagen
Gericht bestätigt, dass der deutsche Staatsbürger von der CIA verschleppt wurde. Zur Verhandlung kommt es aber nicht
WASHINGTON taz ■ Ein US-Bundesgericht hat die Klage des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri gegen den Geheimdienst CIA und einige Transportunternehmen abgewiesen. Al-Masri hatte geklagt, weil er ein Opfer des von der US-Regierung geheim betriebenen Programms sei, unter welchem die USA Terrorverdächtige in andere Länder verschleppen. Richter T. S. Ellis begründete am Donnerstag die Ablehnung der Klage damit, dass in einem solchen Prozess Staatsgeheimnisse öffentlich gemacht werden müssten. Die Entscheidung wird von Zeitungskommentatoren als Sieg für die Regierung Bush gewertet, die die Geheimhaltung ihrer Anti-Terror-Taktiken gegenüber dem Gericht als vorrangig erklärt hatte.
Eine Entscheidung über die von al-Masri vorgebrachten Vorwürfe fällte das Gericht damit nicht. Ein Vertreter des Klägers kündigte eine Prüfung weiterer rechtlicher Schritte an. Die Entscheidung sei ein „Blankoscheck für die CIA“, sagte Anwalt Ben Wizner.
Al-Masri hatte vor Gericht den Vorwurf bekräftigt, er sei von CIA-Agenten verschleppt und misshandelt worden. Er sagte aus, er sei am 31. Dezember 2003 in Mazedonien festgenommen und drei Wochen später von der nach Afghanistan verschleppt worden. Dort sei er geschlagen und monatelang in einem CIA-Gefängnis festgehalten und geschlagen worden, obwohl schon bald festgestanden habe, dass er bei seiner Festnahme Opfer einer Verwechslung wäre. Fünf Monate nach seiner Verschleppung sei er schließlich in Albanien ausgesetzt worden. Das UN-Komitee gegen Folter forderte gestern die USA auf, solche Praktiken zu beenden.
Richter Ellis erklärte, sollten al-Masris Vorwürfe zutreffen, stehe ihm eine Entschädigung zu. Dies sei aber Sache der Regierung oder des Kongresses, nicht der Justiz. „Unter den momentanen Umständen müssen al-Masris private Interessen hinter dem nationalen Interesse, Staatsgeheimnisse zu wahren, zurückstehen“, erklärte der Richter. Er bezog sich auf eine eidesstattliche Erklärung des CIA-Chefs Porter Goss, in der er warnte, dass die nationale Sicherheit unter einem solchen Prozess leiden werde. Goss wird den Chefsessel in der kommenden Woche räumen.
US-Beamte hatten zuvor die wesentlichen Punkte in al-Masris Darstellung bestätigt. Es sei wahrscheinlich, hieß es, dass Geheimdienste ihn mit einem Al-Qaida-Mitglied gleichen Namens verwechselten. Al-Masri wurde schließlich auf direkte Anordnung von Condoleezza Rice, damals Nationale Sicherheitsberaterin Bushs, hin freigelassen. Die Anwälte Khaled al-Masris, die für die Organisation zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit, die „American Civil Liberties Union“ (Aclu), arbeiten, argumentierten hingegen, dass es in dem Fall keine Staatsgeheimnisse mehr zu schützen gebe.
Zum einen seien die Fakten des US-Gefangenentransport-Programms in den Medien ausführlich berichtet worden, zum anderen habe die Regierung bereits eine Verwechslung anerkannt. Richter Ellis entgegnete dem, dass ein Unterschied bestehe in einer „allgemeinen Anerkennung der Tatsache, dass es ein Gefangenentransport-Programm gebe, und der Anerkennung einzelner Fakten in einem konkreten Fall“. Wizner, al-Masris Anwalt, sagte, dass die Vorstellung, „dass das Gericht Augen und Ohren verschließen muss und die Aufdeckung von Fakten verhindert, die die ganze Welt bereits weiß, völlig absurd ist“.
Der Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin, Martin Jäger, sagte, die Bundesregierung habe die Entscheidung des Richters zur Kenntnis genommen. „Wir haben das nicht weiter zu kommentieren.“ADRIENNE WOLTERSDORF