: swb für transparenten Gaspreis – vor Gericht
Energieversorger weist Bereicherungs-Vorwürfe der BI Gaspreis zurück. Gericht an Kalkulation nicht interessiert
„Eindeutig falsch“ ist nach Aussage des Bremer Energieversorgers swb die gestern von der Bürgerinitiative (BI) Gaspreis geäußerte Vermutung, die swb habe jahrelang Rabatte ihres Vorlieferanten Ruhrgas nicht an ihre GaskundInnen weitergegeben. Der frühere Geschäftsführer des Bremer Energiebeirates und langjährige Abteilungsleiter der Leitstelle für Energie und Klimaschutz im Umweltamt Hannover, Jürgen Franke, hatte der swb vorgeworfen, dadurch seit 2001 von jedem derGaskundInnen rund 470 Euro zu viel kassiert zu haben (taz berichtete).
BI-Mitglied Franke stütze seine Aussage auf „fiktive Berechnungen“, deren Grundlagen unbekannt seien, sagte swb-Sprecherin Marlene Odenbach. Man könne daher auch keinen Kommentar dazu abgeben. Zwar sei es richtig, dass Ruhrgas der swb im Zusammenhang mit der Öko- bzw. Mineralöl- und Erdgassteuer einen Rabatt auf den Gasbezug gewährt habe. Diesen habe die swb jedoch „immer weitergegeben“, sagte Odenbach.
Nachweisen könne man das allerdings nur mit unternehmensinternen Zahlen. Diese Kalkulation sei die swb auch bereit offen zu legen – allerdings nicht gegenüber der Bürgerinitiative, sondern nur vor Gericht. Das Bremer Landgericht, das heute sein Urteil im Prozess um die letzten vier Gaspreiserhöhungen der swb verkünden will, hat nach Informationen der taz allerdings gar keine Kalkulationsdaten nachgefragt. Dies legt den Schluss nahe, dass das Gericht seiner vorläufigen Einschätzung folgt und die Preiserhöhungen allein deshalb für nichtig erklärt, weil es die Preiserhöhungsklauseln in den swb-Verträgen für ungültig hält.
Den Vorwurf der „Wettbewerbsbehinderung“, den die Bremer Energiehaus-Genossenschaft gegen die swb erhoben hatte, wies Odenbach ebenfalls zurück. Die Bundesnetzagentur habe die Preise für die Benutzung des swb-Gasnetzes noch nicht genehmigt. Daher könne man diese auch noch keinem Konkurrenten mitteilen. Und der Gasspeicher in Lesum sei, anders als von der Konkurrentin behauptet, auch „kein normal ins Netz eingebundener Speicher“, sondern allein eine „Notfallkammer“ für kurzzeitige Spitzenlasten. Er stehe Mitbewerbern daher nicht zur Verfügung.
Grundsätzlich, so Odenbach, habe die swb nichts gegen Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Er müsse allerdings „fair“ bleiben. Franke müsse sich in dieser Hinsicht entscheiden, ob er mit seinen Anwürfen als Sprecher der BI oder als Vorstand der Bremer Energiehaus-Genossenschaft und damit als Wettbewerber der swb auftrete. sim