: Körting: Ganz legal gerastert
Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig war, hat rückwirkend keine Auswirkungen auf Berlin. Das teilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) unter Verweis auf eine Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs mit. Der hatte 2004 erkannt, dass die Erhebung der Daten in Berlin verfassungsgemäß war. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte die Polizei eine bundesweite Rasterfahndung nach möglichen islamistischen „Schläfern“ eingeleitet. In Berlin waren 58.032 Daten von Männern zwischen 18 und 41 Jahren gesammelt worden. Gefunden wurde bundesweit kein einziger „Schläfer“. Das Verfassungsgericht hat einem Düsseldorfer Kläger mit der Begründung Recht gegeben, dass eine massenhafte Datenermittlung nur bei einer „konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter“ erlaubt sei. Was künftige Rasterfahndungen angeht, schloss Körting allerdings Auswirkungen auf Berlin nicht aus. PLU
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