Bremer Gas-Urteil
: Transparenz wäre schön

„Ungerechtfertigte Bereicherung“ nennen die Anwälte der Bremer Gas-Kläger, was die swb gemacht hat. Da die Preisanpassungsklausel im Gas-Liefervertrag nach dem Landgerichts-Urteil nichtig ist, gab es für eine Preiserhöhung keine Rechtfertigung. Alle Gaskunden können unter Berufung auf dieses Urteil für einen Zeitraum von drei Jahren ihr Geld zurückfordern.

Kommentar von Klaus Wolschner

Es geht aber nicht nur darum, dass die Gas- und Stromversorger ihre Preisanpassungsklauseln nachbessern. Die Folgen sind sehr viel weiter reichend. Transparenz bei den Preisen von kommunalen Monopol-Angeboten, die nicht im regulären Wettbewerb „kontrolliert“ werden, ist gefordert. Wie steht es zum Beispiel mit den Preisen der Müll-Entsorgung? Und: Jahrzehntelang haben wir im Telefon-Bereich völlig unangemessene Monopolpreise zahlen müssen.

Und wie steht es mit den Preisen, die die Kommune für ihre Dienstleistungen festlegt – vollständig ohne „Preisanpassungsklausel“? Da ist Transparenz nicht einmal ein hehres Ziel, es geht schlicht nach dem Grundsatz: Wenn mehr Geld in die Staatskasse fließen könnte, soll es Recht sein. Gibt es für die Höhe der Grund- oder der Hundesteuer irgendeine sachliche Begründung?

Schön, dass in die Sache bei den Gaspreisen – EU sei Dank – Bewegung kommt. Die Kriterien des Richterspruchs ließen sich ohne Mühe an andere kommunale Regelungsbereiche anwenden, die nur aus einem Grund nicht justiziabel sind: Die Kommune ist nicht an Allgemeine Geschäftsbedingungen gebunden.

Bericht: Wirtschaft und Umwelt SEITE 8