LESERINNENBRIEFE :
Haarsträubende Argumente
■ betr.: „Ein Bürgermeister entdeckt die Debatte“, taz.nord vom 19. 11. 13
So ist er, der Gesetzgeber: immer bestrebt, den Bürger davor zu bewahren, sich selbst und andere aus Dummheit zu ruinieren. Wenn also ein Bremer die Urnen seiner Lieben im Schrank haben möchte anstelle aller Tassen, dann wird ihm das bei Strafe untersagt. Spätestens nach Ablauf einer pauschal festgelegten Trauerfrist von zwei Jahren. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und finanziell geahndet. Aus Steuermitteln.
Was genau in einer luftdicht verschlossenen Urne passieren muss, damit sie knapp zwei Jahre, nachdem ihr Inhalt gefahrlos auf einem Friedhof breit gestreut hätte werden dürfen, dringend eingebuddelt gehört, bleibt das Geheimnis der Bürgerschaftler. Vermutlich nichts. Man hat halt einen Kompromiss gebraucht.
Immerhin könnte Bürgermeister Jens Böhrnsen dieses Mal noch das Nachsehen haben. Man muss das wohl schon einen Sieg der Vernunft nennen – auch wenn es sich nicht danach anfühlt. Denn Böhrnsens „Argumente“ sind deutlich haarsträubender als alles, was seine Gegner nicht gesagt haben. Ich kann gut ohne Friedhof und Kirchenmann trauern. Meine Trauer trage ich mit mir herum wie andere ihre Urnen. So lange, wie sie anhält. ANKE ZÖCKEL, Weimar
Unglaublicher Umgang
■ betr.: „Bleiberecht abgelehnt“, taz.nord vom 21. 11. 13
Unglaublich, wie in Deutschland mit Asylbewerbern umgegangen wird. Anstatt eine Willkommenskultur zu entwickeln und Teilhabe und Partizipation jedem Bewerber zu ermöglichen, ihn wert zu schätzen und in vernünftig eingerichteten Wohnungen unterzubringen und für sein Wohl zu sorgen, wird er mit der ganzen Familie ausgewiesen. Das soll eine humane Flüchtlingspolitik sein? TINA, taz.de
Lebenslange Verpflichtung?
■ betr.: „Bleiberecht abgelehnt“, taz.nord vom 21. 11. 13
„1985 floh er aus den Wirren des libanesischen Bürgerkriegs.“ Der Bürgerkrieg ist vorbei. Soll man Asyl gewähren, wenn Menschen vor dem Tod fliehen müssen – oder geht Asyl einher mit lebenslanger Verpflichtung, einem Asylanten „in vernünftig eingerichteten Wohnungen unterzubringen und für sein Wohl zu sorgen“? ASYLISTGUT, taz.de
Hauptmotiv Kosten
■ betr.: „Von wegen wenig Kaiserschnitte“, taz.nord vom 22. 11. 13
Warum wird hier nur von Zahlen und Statistiken geredet? Warum nicht vom Hauptmotiv, den Kosten? Ein Kaiserschnitt ist viel billiger, er dauert in der Regel nicht lange und kann während der normalen Arbeitszeiten tagsüber durchgeführt werden. Eine natürliche Geburt kann viele Stunden dauern und die ganze Nacht durchgehen. Das ist teuer, aber „natürlich“! BOULEAZERO, taz.de
Kritische Vermengung
■ betr.: „Minister zieht Konsequenzen aus Öl-Unfall“, taz.nord vom 25. 11 13
Zum Landesbergamt (LBEG): „Die Vermischung von Genehmigung und Fachaufsicht ist in jedem Fall kritisch“, wird Andreas Mattfeld zitiert. Noch viel kritischer ist es, dass laut Bergrecht, Paragraf 147, ausgerechnet dieser Behörde die „Rechte und Pflichten des Polizeidienstes“ obliegen. Die Genehmigungsbehörde LBEG ist also zuständig für die polizeilichen Ermittlung bei gravierenden Straftaten (Strafgesetzbuch, Paragraf 330, Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat, und/oder Paragraf 324, Gewässerverunreinigung). Es ist bisher völlig undurchsichtig, ob und wie die Beamten des LBEG qualifiziert sind für derartige Ermittlungen – gegebenenfalls gegen das eigene Haus. BATTENBROOK, taz.de