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Archiv-Artikel

Aktenzeichen 22 Ks 1/06

Von WAHN

Der Fall: Im August 2005 werden auf einem Grundstück im brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd die Überreste neun toter Babys gefunden. Die 40-jährige Sabine H. soll im Garten ihrer Mutter die Leichen ihrer zwischen 1988 und 1998 zur Welt gebrachten Kinder in Blumenkübeln versteckt haben.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft Sabine H. achtfachen Totschlag vor. Der Tod eines 1988 geborenen Kindes ist wegen des damals geltenden DDR-Rechts verjährt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Verbrechen als Morde zur Verdeckung einer Straftat eingestuft. Sie ging davon aus, dass die Neugeborenen erstickt, erwürgt oder erdrosselt wurden. Das Landgericht änderte die Anklage jedoch in achtfachen Totschlag, weil das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nicht hinreichend erwiesen sei.

Das Strafmaß: Der Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft. Heute sollen die Plädoyers gehalten werden. Das Urteil wird für übermorgen erwartet. WAHN