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Archiv-Artikel

Freispruch für Dr. Sechsfinger

Von AM

ZEHDENICK taz ■ Doktor Sechsfinger ist unschuldig. Das Amtsgericht Zehdenick in Brandenburg hat den Chirurgen Friedemann K. vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 55-Jährigen vorgeworfen, sich vier Finger abgeschnitten zu haben, um zwei Millionen Euro von Versicherungen zu kassieren. Der Arzt hatte seine Hände bei fünf Gesellschaften versichert und angegeben, die Finger bei einem Unfall mit einer Motorsäge verloren zu haben (siehe taz vom 9. 5. 2006). Das Gericht begründete den Freispruch mit Mangel an Beweisen. In dem Verfahren waren diverse Sachverständige gehört worden. Der Angeklagte nahm das Urteil mit großer Erleichterung auf – es stärkt seine Position gegenüber den fünf Versicherungen, gegen die er nach wie vor klagt. Der Mediziner leitet heute die Rettungsstelle in Neuruppin. AM